Angst vor Mauern

von Redaktion

Mögliche Lärmschutzwand am Conradtygelände erhitzt die Gemüter

Kolbermoor – Die Wohnbebauung auf dem Conradtygelände rückt von Westen her ans Gewerbe: Diesem Thema widmete sich auch der Bauausschuss in seiner Sitzung und behandelte den Bebauungsplan Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“.

Thema war auch der mögliche Lärm des Gewerbes, der die Bewohner stören könnte. Deshalb hat die Verwaltung eine „Kontingentierung der Geräuschemissionen“, wie es im Fachjargon heißt, auf den Weg gebracht. Das bedeutet, „sie hat die einem Gewerbegebiet zulässigen Geräuschemissionen reduziert“, so Thomas Beer von der Bauverwaltung.

Optional wurde im Bebauungsplan die Möglichkeit eingeräumt, „gegebenenfalls im südlichen Bereich eine Lärmschutzwand ausnahmsweise zu errichten“, so Thomas Beer weiter.

Beim Thema Wand schrillten allerdings bei einigen Stadträten die Alarmglocken – hinsichtlich der „Klagemauer“ wie es Dagmar Levin (SPD) in der Sitzung formulierte. Diese Gabionenwand steht am Glasberg und erhitzt die Gemüter. Allerdings sei sie nach Rücksprache unserer Zeitung mit dem Besitzer „noch nicht fertig“ (wir berichteten).

Wenn also eine Lärmschutzwand auf dem Conradtygelände entstehen sollte, wollte Sigrid Kumberger (SPD) mitreden, wenn es um die Gestaltung der Mauer geht. „Wenn man eine Mauer zulässt, dann muss es Beispiele geben, wie sie am Ende aussehen kann“, forderte sie.

Discounter nein,
Bäckerei ja

Bürgermeister Peter Kloo sagte daraufhin, dass es sich um eine Lärmschutzwand handele, die zwischen zwei privaten Grundstücken stehe „das kann man nicht vergleichen“. Auch Markus Schiffmann (CSU) sagte: „die Lärmschutzmaßnahme ist ja nur eine Option“.

Darüber hinaus erklärte Thomas Beer, dass man im dortigen Gewerbegebiet „keinen Discounter wolle“ und deshalb Reglementierungen getroffen habe. Denn ein Discounter erhöhe den Verkehr. Aber: Eine Bäckerei beispielsweise – die könne entstehen.

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