Kolbermoor – Kolbermoor hat eine Stellplatzsatzung. In der ist beispielsweise genau festgelegt, wie viele Parkplätze erforderlich sind, wenn Wohnungen gebaut werden. Jetzt soll die Satzung der Stadt Kolbermoor modifiziert werden. Denn es habe in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen zu der geforderten Anzahl der Stellplätze geführt. Ziel der anvisierten Änderung ist es unter anderem, Fläche zu sparen und die Baukosten zu reduzieren. Über einen Entwurf haben die Mitglieder des Bauausschusses jetzt diskutiert.
Für Wohnungen bis zu 45 Quadratmetern soll jetzt nur noch ein Stellplatz notwendig sein, darüber hinaus sind je zwei pro Wohneinheit erforderlich. Obendrein soll es künftig eine Regelung für Besucherparkplätze geben. Und: Duplex-Garagen wolle man künftig verhindern. Das sind nur drei Ergebnisse der Diskussion. Am Ende war man sich einig: Man wolle die Umsetzung zeitnah auf den Weg bringen.
Bürgermeister Peter Kloo (SPD) sagte eingangs, dass es viele Möglichkeiten gebe, die man in Betracht ziehen könne. „Bleiben wir stur?“, fragte er in puncto Vorgabe, dass zwei Parkplätze für eine Wohnung nachgewiesen werden müssen. Gerade im Innenstadtbereich gebe es viele kleine Grundstücke und da wolle man ja nicht nur Bungalows. Andernfalls spaziere man nur an Tiefgarageneinfahrten vorbei, sagte er. Obendrein erklärte er, dass die Stellplatzsatzung auch eine überarbeitete Regelung für Fahrräder beinhalten müsste. Laut Rathauschef Peter Kloo könnte auch mit einem Mobilitätskonzept der Stellplatz-schlüssel reduziert werden. Thomas Beer von der Bauverwaltung erklärt: Ab sechs Wohneinheiten könne einem Investor vorgeschlagen werden, dass er ein Carsharing-Modell anbietet. Das hat zur Folge, dass sich die Anzahl der geforderten Parkplätze reduziert.
Das Gremium diskutierte auch über die Größe der Wohnungen hinsichtlich der Stellplätze: Die Verwaltung hält es für ausreichend, wenn ab 60 Quadratmetern ein zweiter Stellplatz gefordert wird. Darüber wurde lange diskutiert: Dagmar Levin (SPD) fand das „zu groß – 45 Quadratmeter reichen aus“. Markus Schiffmann (CSU) befürchtete, dass künftig nur noch Wohnungen mit 59 Quadratmetern gebaut würden, wenn man die Grenze bei 60 Quadratmetern festlege.
Duplex-Garagen
verhindern
Sebastian Daxeder (CSU) schlug vor, es von der Anzahl der Zimmer abhängig zu machen. Dem widersprach Caroline Schwägerl (Grüne): „Es gibt Wohnungen mit zwei Zimmern mit über 100 Quadratmetern.“ Letztlich einigte man sich auf die Grenze von 45 Quadratmetern.
Ein weiteres Thema waren die Duplex-Garagen. Laut bisheriger Satzung zählt ein solcher Stellplatz für zwei Parkplätze – künftig sollen dafür nur 1,5 Parkplätze angerechnet werden. Darüber hinaus müssen diese Garagen eine Mindesthöhe von 2,15 Metern haben – liegt sie darunter, werde für die Duplex-Lösung nur ein Stellplatz angerechnet.
Es wurde auch über Stellplätze bei gefördertem Wohnungsbau gesprochen: Künftig soll ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich sein. Auf dem Conradty-Gelände habe man das bereits durch Festlegung im Bebauungsplan umgesetzt.
An Besucher wurde auch gedacht: Werde ein Mehrfamilienhaus geplant – und sind dafür zehn Parkplätze vorgesehen, müssen zusätzlich zwei Besucherparkplätze nachgewiesen werden.