Zentrale Energieversorgung sichern

von Redaktion

Bauausschuss: Blockheizkraftwerk samt Gewerbe auf dem Conradtygelände geplant

Kolbermoor – Als „letztes Puzzleteil“ bezeichnete Florian Edler von Hayek das Vorhaben mit der Fläche am Kreuzungsbereich Hassler-/ Conradtystraße. Der Architekt von Behnisch Architekten informierte in der Sitzung des Bauausschusses über das Blockheizkraftwerk, das dort samt Gewerbe, Wohnungen und einem Kindergarten entstehen soll – nach derzeitigen Planungen.

„Schöne
Mischung“

Das Gelände gehört der Quest Spinnereiwald GmbH & Co. KG. Dr. Max von Bredow sagt auf Anfrage unserer Zeitung, dass mit diesem Vorhaben eine „schöne Mischung“ auf dem Conradtygelände entstehe – samt Energieversorgung. Und: Das geplante Blockheizkraftwerk ist „mini-klein“.

Aber es soll große Teile der Kommune versorgen: Bürgermeister Peter Kloo (SPD) sagte in der Sitzung, dass dieses Blockheizkraftwerk das Conradtygelände, Lohholz sowie Teile der Innenstadt mit Wärme versorgen kann – darunter auch den Mareis-Saal, die Feuerwehr und den Bahnhof. Diese Fläche soll „für eine zentrale Energieversorgung gesichert werden“, so Kloo. Er erklärte auch, dass es sich eben um ein „kombiniertes Blockheizkraftwerk“ handele. Das heißt: Daneben sollen auch Gewerbe und Wohnungen entstehen sowie eben ein Kindergarten.

Darüber hinaus ist das Gebäude nach den derzeitigen Planungen auf sechs Etagen angedacht – „wie bei Y2“, erklärte der Architekt von Hayek. Obendrein sollen auf dem Gebäudekomplex einerseits Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach sowie andererseits begrünte Dächer realisiert werden.

„Kein massiver
Baukörper“

Zum Stichwort „begrüntes Dach“ sagte der Rathauschef, dass es wie beim Rathaus der Stadt sei. So werde es nicht als „massiver Baukörper“ wahrgenommen. Dagmar Levin (SPD) merkte an, ob es nicht möglich sei, dass Gebäude ein Stockwerk niedriger zu bauen.

Daraufhin erklärte Kloo, dass man die Flächen ausnutzen solle, man sich aber über die Höhe noch unterhalten könne. Das Gremium stimmte geschlossen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu.

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