Den Anweisungen der Polizei widersetzt

von Redaktion

Kolbermoorer will Freundin in psychischem Ausnahmezustand helfen – Geldstrafe

Kolbermoor/Bad Aibling – Weil er seiner psychotischen Partnerin bei einem Polizeieinsatz zu Hilfe eilen wollte, musste sich ein mehrfach vorbestrafter Mann (39) wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte jetzt erneut vor Gericht verantworten. Dem Mann aus Kolbermoor war allerdings nach eigenen Angaben nicht recht klar, warum er vor Gericht stand. „Ich habe nichts angestellt. Ich wollte lediglich meiner jetzigen Ehefrau zu Hilfe kommen“, gab er im Zeugenstand an.

Medikamente
nicht genommen

Seine Partnerin ist nach Angaben von Medizinern seit Jahren in einer schizoiden Psychose gefangen. Im Oktober 2019 hatte sie ihre verschriebenen Psychopharmaka aber nicht eingenommen. Infolgedessen geriet sie völlig außer sich, fühlte sich vom Teufel verfolgt und schlug mit einem Hammer an die Türen der Nachbarschaft. Anschließend rannte sie auf die Straße, um dort weiter zu randalieren.

In seiner Not rief ihr Partner die Notfallnummer und mehrere Polizeistreifen machten sich auf den Weg. Am Ludwigskreisel in Bad Aibling trafen die Beamten die beiden an und trennten sie. Drei Polizisten versuchten, zum Eigenschutz zunächst zu klären, ob die Frau – wie gemeldet – tatsächlich mit einem Hammer bewaffnet war. Dagegen wiederum versuchte sich die Frau zur Wehr zu setzen und schrie aus Leibeskräften.

Ihr Partner, mit dem sich drei andere Beamte beschäftigten, wurde ob der Schreie seiner Partnerin ungehalten und wollte ihr zu Hilfe eilen. Das wiederum versuchten die Beamten zu verhindern. Der Mann wurde zunächst am Hals und am Arm festgehalten. Weil er noch immer – aus seiner Sicht helfend – eingreifen wollte, brachten ihn die Polizisten zu Boden und fesselten ihn.

Beiden wurde nun „Widerstand gegen Vollzugsbeamte“ zum Vorwurf gemacht. Ein früheres Verfahren gegen die Frau wurde aus Gründen der Krankheit und der daraus folgenden Schuldunfähigkeit eingestellt.

Der Angeklagte war bereits – auch einschlägig – zwölffach vorgeahndet. Auch Hafterfahrung hatte er gesammelt. Die Staatsanwältin vermerkte, dass sich das Vergehen des Angeklagten wohl am unteren Rand der Strafbarkeit befände. Sogar einer der Beamten äußerte als Zeuge, dass er situationsbedingt das Verhalten des Angeklagten verstehen könne. Er und seine Kollegen hätten aber das Eingreifen des Angeklagten verhindern müssen und dagegen habe er sich, wenn auch moderat, zur Wehr gesetzt.

Im Hinblick darauf, dass sich der Angeklagte aufgrund seiner Vorstrafen einsichtiger hätte verhalten müssen, beantragte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von fünf Monaten, die sie auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte.

Ohne Anwalt in
der Verhandlung

Der Angeklagte, der anwaltlich nicht vertreten war, erklärte nochmals, dass er keinen der Beamten attackiert habe und das auch nie vorgehabt habe. Aus seiner Sicht habe er keine Straftat begangen. Das sah auch die Richterin so. Jedoch hätte er den Anweisungen der Beamten folgen müssen, auch wenn sein Verhalten nachvollziehbar gewesen sei. Es erging eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro.

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