Viel bestellt und nichts bezahlt

von Redaktion

SChöffenGericht Drei Jahre Haft für notorische Betrügerin aus Kolbermoor

Kolbermoor – Sie hatte immer wieder online Waren bestellt, diese aber in der Regel nicht bezahlt. Dafür musste sich eine mehrfach vorbestrafte Kolbermoorerin (41) jetzt vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel wurde gegen die Gewohnheitsbetrügerin verhandelt. Ihre Internetbestellungen wollte die gelernte Metzgerei-Fachverkäuferin aus Kolbermoor mit Kaufsucht erklären. Es gebe ihr einen Kick, wenn sie die im Internet bestellten Waren bekomme.

Drogentherapie
als Auflage

Diese Version wurde jedoch schnell widerlegt, weil sie in den Jahren 2018 und 2019 die Hälfte ihrer Bestellungen – 20 an der Zahl – an einen Bekannten adressierte, der diese postwendend zurückschickte. So musste der „Kick“ zwangsläufig ausbleiben. Der Bekannte wusste nichts von den Bestellungen der Angeklagten und war lediglich verwundert über die „Irrläufer“. Als sich schließlich herausstellte, dass die 41-Jährige diese Zusendungen veranlasst hatte, verbat er sich das. Nachdem dies aber nicht aufhörte, zeigte er die Frau schließlich an. An ihre eigene Adresse mit verschiedensten Alias-Namen hatte sie weitere 20 Bestellungen versenden lassen – ohne auch nur eine davon zu bezahlen. Am 30. Juli 2018 wurde die Angeklagte vom Amtsgericht Traunstein zweimal zu einem Jahr Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dazu bekam sie die Bewährungsauflage, dass sie eine Drogentherapie antreten müsse, denn schon seit ihrem 14. Lebensjahr war die Kolbermoorerin heroinabhängig.

Ihre Vergehen waren damals exakt die gleichen Taten, wie sie nun vor dem Schöffengericht in Rosenheim angeklagt waren. Auch damals hatte sie Waren im Wert von mehr als 19000 Euro bestellt, ohne diese je zu bezahlen.

Was aber den Staatsanwalt Felix Ziemer nahezu fassungslos machte, war die – wie er sagte – atemberaubende Rückfallgeschwindigkeit. Denn bereits am 3. August, also nur vier Tage nach der Verurteilung in Traunstein, tätigte sie bereits die nächste Bestellung – wiederum ohne die Absicht, zu bezahlen. In der Sache war die Angeklagte umfassend geständig.

Die 41-jährige Kolbermoorerin war bereits wegen Diebstahls und Drogendelikten mehrfach vorbestraft und des Öfteren in Haft gewesen. Dazu hatte sie sich – entgegen den Bewährungsauflagen – zu keiner Zeit um irgendeine Drogentherapie bemüht. So war die Bewährung aus dem Traunsteiner Urteil widerrufen worden, weshalb die Angeklagte zur Verhandlung in Rosenheim aus der Justizvollzugsanstalt Aichach vorgeführt wurde. Ihr Verteidiger Rechtsanwalt Hans Sachse erklärte, dass seine Mandantin erkannt habe, dass sie aus eigener Kraft zu keiner Therapie fähig sei. Sie wolle nun eine geschlossene Therapie im Maßregelvollzug absolvieren.

„Unverschämt
und gierig“

Der Gutachter Fredi Watzlawik vom Landgericht Traunstein wollte ihr eine eingeschränkte Schuldunfähigkeit wegen ihrer Drogenproblematik nicht absprechen. Allerdings hatte er Zweifel, ob der Sinneswandel, eine geschlossene Therapie zu akzeptieren, von Dauer sein würde. Insgesamt sprach er sich aber dafür aus, weil ansonsten alle Voraussetzungen dazu gegeben seien.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, die Angeklagte sei wohl kaum schuldunfähig. Er bezeichnete sie stattdessen als „unverschämt und gierig“, wollte aber dem Gutachter in der Summe nicht widersprechen. Jedoch sei die Angeklagte gewerbsmäßig mit einer „enormen kriminellen Energie“ vorgegangen. Sie sei deshalb mit vier Jahren Haft zu bestrafen. Eine geschlossene Therapie wollte er ihr auch nicht zubilligen. Damit würden dem Steuerzahler enorme Kosten aufgebürdet, wobei der Erfolg mehr als fraglich sei.

Der Verteidiger hob den hohen Wert des Geständnisses hervor, das dem Gericht einen großen Aufwand erspart habe. Des Weiteren bezog er sich auf die Beurteilung des Gutachters und beantragte, neben einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten seiner Mandantin den Maßregelvollzug zuzugestehen.

Das Gericht befand eine Haftstrafe von drei Jahren für angemessen. Zusammen mit ihren Vorverurteilungen wird sie noch geraume Zeit im Gefängnis verbringen müssen. Erst danach kann sie eine Drogentherapie antreten.

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