Flucht aus der Warteschleife

von Redaktion

Erweiterungsbau der Musikschule: Bauausschuss reicht Antrag auf Vorbescheid ein

Kolbermoor – Das Gebäude der Sing- und Musikschule gehört zweifellos zu den baulichen Schmuckkästchen in der Stadt. Entsprechend viel Sorgfalt ist bei dem geplanten Erweiterungsbau nötig, denn der soll auf dem benachbarten Grundstück stehen. Darauf befindet sich jetzt noch das Haus, in dem ehemals das BRK-Heim untergebracht war.

Vornehme
Gestaltung

Der Weg für entsprechende Planungen wurde überhaupt erst frei, als die Stadt Ende letzten Jahres auch die zweite Hälfte des Hauses kaufen konnte und damit die Verfügung über das gesamte Grundstück hat. Einen Architektenvorentwurf gibt es bereits, und dieser bemüht sich, wie Bauamtsleiter Andreas Meixner es formuliert, um eine „zurückhaltend vornehme“ Gestaltung, die aber durchaus auch eigene Akzente setzen soll.

Der Neubau, so die dahinterstehende Idee, dürfe die bestehende Musikschule nicht erschlagen, sondern soll hinter ihr zurücktreten, dabei aber nicht unscheinbar verschwinden, sondern er muss ein Bau mit eigenständigem Charakter bleiben.

Bevor es an die weitere Ausarbeitung dieses Vorentwurfs gehen kann, muss die Stadt zunächst einmal abklären, inwieweit der staatliche Denkmalschutz mit der Planung grundsätzlich einverstanden ist. Es macht keinen Sinn, so Andreas Meixner, die Planung voranzutreiben, solange diese wesentliche Grundvoraussetzung nicht geklärt ist.

Das Problem dabei: Solche Entscheidungen werden nicht allein von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt getroffen, sondern es wird das Landesamt für Denkpflege in München mit einbezogen. Dafür gibt es einmal im Monat sogenannte Amtstage, an denen dann mit den Münchner Denkmalpflegern Vorort-Termine vereinbart werden können.

Allerdings konnten diese Termine in den letzten Monaten coronabedingt nicht durchgeführt werden, die Planung lag damit gewissermaßen auf Eis.

Planungen auf
den Weg bringen

Die Stadt glaubt jedoch, nunmehr einen Ausweg gefunden zu haben: Der Bauausschuss der Stadt beschloss in seiner jüngsten Sitzung beim Landratsamt den Antrag auf einen Vorbescheid einzureichen. Damit ist die denkmalpflegerische Stellungnahme nicht mehr ein gesondertes Einzelersuchen, das sich in den nach der Zwangspause bereits übervollen Terminkalender einreihen muss, sondern Teil eines Standardverfahrens.

Man hofft bei der Stadt, auf diesem Wege schneller, das heißt wahrscheinlich binnen dreier Monate zum Ziel, sprich zu einem Entscheid des Landratsamtes zu kommen. Sollte der Bescheid wie erhofft positiv ausfallen, könnten die Planungen vorangetrieben und dann dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

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