Kolbermoor – „Ein Mammutwerk, aber handlich und deshalb ein Meisterstück.“ So würdigte Stadtrat Leonhard Sedlbauer (CSU) die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren zum Brenner-Nordzulauf, die das Stadtratsgremium auf seiner jüngsten Sitzung diskutierte. Ein Lob, das von allen Stadträten einhellig geteilt wurde. Der Verwaltung ist es gelungen, auf nur zehn Seiten eine komplexe Stellungnahme gegen die geplanten Trassen zu erstellen, die jedes erdenkliche Gegenargument erfasst. Der Stadtrat sprach sich einstimmig für das Papier aus.
Verwaltungskonforme
Beweisführung
Das Besondere an der Stellungnahme ist ihre „verwaltungskonforme“ Beweisführung – sprich eine Argumentation, die sich am Denken der Juristen orientiert, die die Einsprüche bewerten werden. So werden bei jedem Punkt zunächst die Forderungen aufgelistet, die der bayerische Staat selbst für die Raumentwicklung aufgestellt hat – etwa im Bayerischen Landesplanungsgesetz oder im Landesentwicklungsprogramm. Dann wird aufgezeigt, in welchen Punkten die Trassenplanung genau diesen Vorgaben eklatant widerspricht.
Trassen verstoßen gegen Gesetze
Dafür ein Beispiel: Die Stellungnahme der Stadt führt aus, dass das Bayerische Naturschutzgesetz festschreibt, dass Gebiete, die von der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie erfasst werden, einem Verschlechterungsgebot unterliegen. Demzufolge dürfen Planungen nicht zu einer Beeinträchtigung des Schutzzweckes oder der Erhaltungsziele der entsprechenden Gebiete führen. Die Trassen aber, so die Stellungnahme der Stadt, führten fast vollständig durch derartige Gebiete und würden damit gegen das Verschlechterungsgebot und den landesplanerischen Grundsatz, verkehrsarme, unzerschnittene Räume zu erhalten, verstoßen.
In gleicher Weise aufgebaut ist die Beweisführung in allen elf Punkten, die unter anderem die Bereiche Wohnen, Verkehr, Landwirtschaft, Grundwasserschutz oder Hochwasserretention enthalten. Dabei verweist die Stadt Kolbermoor darauf, dass es ihr nicht allein um die fertigen Trassen gehe, sondern vor allem um Beeinträchtigungen während des jahrelangen Baus. So wird auch der Verkehrszuwachs während der Bauphase als besonderer Problempunkt angeführt, weil er nach Ansicht der Stadt die jetzt schon ausgelastete Verkehrsstruktur im Mangfalltal zum Zusammenbrechen bringen würde und damit eine schwere Beeinträchtigung der Wirtschaftsentwicklung nach sich zöge.
Verwaltungshoheit wird beschnitten
Die Stadt belässt es in ihrer Stellungnahme aber nicht bei Einzelpunkten, sondern wird auch grundsätzlich: Die mit der Trassenführung verbundenen Einschränkungen nehme künftigen Generationen Entscheidungsmöglichkeiten und beschneide die in der Verfassung garantierte Selbstverwaltungshoheit der Stadt Kolbermoor.
Die Einwände gelten für alle Trassen – also auch für diejenigen, die das Stadtgebiet nicht berühren. Zudem bekräftigt die Stadt die grundlegende Forderung, dass vor jeder weiteren Planung ein Nachweis des tatsächlichen Bedarfs und die Einbindung in ein tragfähiges Gesamtverkehrskonzept erfolge.
Insgesamt eine Beweisführung, so Stadtrat Sedlbauer, „die einen in der Dichte ihrer Zusammenfassung noch einmal zutiefst erschüttert, obwohl die Einzelpunkte bekannt sind und bereits vielfach diskutiert wurden“.
Dagmar Levin-Feltz (SPD) bedankte sich ausdrücklich für die Arbeit der Stadtverwaltung. Andrea Rosner (Die Grünen) betonte, dass die Grünen dafür seien, wenn Verkehr auf die Schiene verlagert werde – „aber nicht unter diesen Bedingungen“.
Bürgermeister Peter Kloo (SPD) warnte auch davor, mit der Stellungnahme und dem Raumordnungsverfahren zu hohe Erwartungen zu verknüpfen. Seiner Einschätzung nach sei es eher unwahrscheinlich, dass einzelnen Trassen tatsächlich eine Raumunverträglichkeit attestiert würde. Dennoch sei der Einspruch – wie auch der Protest der Bürger – wichtig. Er mache den „Raumwiderstand Bürgerprotest“ deutlich. Die Argumente würden im Planfeststellungsverfahren, in dem es um die Detailbewertung der finalen Trasse geht, noch von Bedeutung sein.