Nur bei Bedarf zur Hacke greifen

von Redaktion

Landratsamt erteilt Rüge – Stadt ändert Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Kolbermoor – Schnee räumen, Sand gegen Glätte streuen und vor dem Haus Blätter und Unkraut mit der Hacke entfernen: Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt sei nicht mehr rechtssicher, erklärte Thomas Rothmayer in der Sitzung des Stadtrates. „Deshalb wurden wir vom Landratsamt gerügt“, sagte der Leiter des Ordnungsamtes. Jetzt wurden kleine Änderungen vorgenommen, denen der Stadtrat geschlossen zustimmte. Nun passt es wieder.

Stadt und Anwohner
sorgen für Sauberkeit

So hieß es beispielsweise in dem Dokument, dass Privatleute, den Gehweg vor ihrem Haus einmal monatlich von Unkraut und Blättern befreien sollen. Das bedeutet: Auch wenn alles sauber ist müssen die Anwohner zu Schaufel und Co. greifen. Das wurde jetzt geändert – nun heißt es „bei Bedarf“, erklärt Rothmayer. Kurz: Stadt und Anwohner müssen für saubere Straßen und Gehwege sorgen – und im beispielsweise Winter Schnee räumen.

Da die Kommune das allerdings bei etwa 200 Straßen in der Stadt nicht eigenständig durchführen kann – logistisch und personell, müssen auch die Anlieger ran. Auch das ist in der Verordnung verankert. Das kennt jeder Hausbesitzer, wenn er am Morgen im Winter Schnee räumen oder die Gehsteige streuen muss.

Michael Hörl (Grüne) wollte wissen, ob man via Verordnung den Anliegern verbieten könne, Salz zu streuen. „Rathauschef Peter Kloo (SPD) sagte daraufhin, dass man auf Privatgrund nicht eingreifen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen könne. Und das besagt auch die Verordnung: Sand und Split zu nutzen, so Rothmayer.

Salz nur bei
Steigungen

Der Bauhof nutzt Salz – „allerdings in sehr geringem Maße“, erklärt Bauhof-Chef Michael Glas. Insbesondere bei Steigungen werde Salz verwendet. Allerdings nur mit einem Streufahrzeug. Das verteile acht bis zehn Gramm pro Quadratmeter, erklärt Glas. Auf Wegen nehme man vorzugsweise Granulat.

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