Leinenzwang jetzt via Schild erkennbar

von Redaktion

Hinweise am Tonwerkgelände – Stadt überlegt, Sanktionen auf Weg zu bringen

Kolbermoor – Auf der Spinnereiinsel wird schon seit Langem auf die Leinenpflicht via Schildern hingewiesen. Jetzt stehen auch an allen sechs Eingängen zum Tonwerkgelände Schilder.

Kurz: Hunde müssen angeleint werden – welche genau das sind, besagt die Hundehaltungsverordnung der Stadt (siehe Kasten). Allerdings galt auch bereits vorher auf dem Gelände eine Leinenpflicht – jetzt wurde sie quasi verschärft: Jetzt gibt es sie schriftlich. Per Hinweisschild.

Landratsamt
begrüßt Anfrage

Die Stadt hat diese Schilder aufstellen lassen – in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim, denn der Kreis ist der Besitzer der Fläche. „Das Landratsamt hat unsere Anfrage hinsichtlich der Schilder begrüßt“, sagt Jürgen Halder auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.

Als Grund für die Schilder führt Halder verschiedene Vorfälle an: Unter anderem das Rehkitz, das Anfang August von einem freilaufenden Hund attackiert wurde, und an den Folgen der Bisse starb (wir berichteten).

Er erinnert aber auch an den Vorfall, der sich im Frühjahr 2012 ereignet hat: Damals war ein Shepherd-Mischling von einem Streifenbeamten bei der Fahndung nach einem Exhibitionisten auf dem Gelände des Tonwerks erschossen worden, nachdem sich dieser durch den Hund bedroht gefühlt hatte.

Auch dieser Hund war frei herumgelaufen.

Der Leinenzwang soll Menschen und die dort lebenden Tiere schützen. Denn Halder hat bereits mehrmals beobachtet, wie freilaufende Vierbeiner besonders im Frühjahr zur Brut- und Setzzeit der Graugänse, die gefiederten Tiere angefallen haben – „da flogen nur noch die Federn.“ Er sagt: „Der Hund kann nichts dafür, der gehe seinem natürlichen Jagdtrieb nach.

Um den gerade in solchen Gebieten zu unterbinden, muss der Hund eben an die Leine. Punkt.“ Aber was passiert, wenn die Halter ihre leinenpflichtigen Tiere durch die Gegend flitzen lassen? „Bisher gebe es keine Sanktionen“, so Halder. Aber: Die Stadt will sich hinsichtlich der Konsequenzen etwas überlegen, erklärt er gegenüber unserer Zeitung.

Hundehaltungsverordnung der Stadt Kolbermoor: Welche Vierbeiner an die Leine sollen

Generell sind Kampfhunde und große Hunde laut Hundehaltungsverordnung der Stadt Kolbermoor in folgenden Bereichen an einer reißfesten Leine von höchstens 150 Zentimetern Länge zu führen: Auf allen Schulhöfen, in allen Kindertageseinrichtungen, auf allen Sportanlagen (ausgenommen Hundesportanlagen), auf Verkehrswegen im Gebiet des Tonwerkweihers, auf Verkehrswegen entlang der Mangfall und entlang des Werkkanals.

Des Weiteren heißt es in der Verordnung, dass Kampfhunde und große Hunde von Kinderspielplätzen und deren näherem Umfeld fernzuhalten sind. Auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet. Aber was heißt große Hunde? Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind.

Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde, heißt es in der Verordnung der Stadt.

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