Streit endet mit Jochbeinbruch

von Redaktion

Kolbermoorer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein und zieht ihn wieder zurück

Rosenheim/Kolbermoor – Eine heftige Auseinandersetzung mit einer 36-jährigen Autofahrerin hat einem 55-jährigen Kolbermoorer wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl über 3600 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot eingebracht. Nach seinem Einspruch wurde nun vor dem Rosenheimer Amtsgericht verhandelt.

„Alles erstunken
und erlogen“

„Alles erstunken und erlogen“, beteuerte der Kolbermoorer. Er wurde beschuldigt, Ende September 2018 die 36-jährige Marktoberdorferin nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Kopfstoß auf die Nase erheblich verletzt zu haben. „Alles Quatsch“, sagte der Angeschuldigte. Die Frau sei total hysterisch gewesen.

Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub habe er seinen Wagen kurz in zweiter Reihe abgestellt, um die Koffer auszuladen. Die Frau habe sofort mit einem Hupkonzert begonnen, obwohl sie ohne Beeinträchtigung hätte vorbeifahren können. Er sei deshalb zu ihrem Wagen und habe angedeutet, dass er gleich wegfahren werde, doch sie habe weiter gehupt und gebrüllt. Deshalb sei er wieder zu seinem Auto zurück. Daraufhin sei die Frau ausgestiegen. „Sie ist völlig ausgeflippt und hat mich mehrfach geschubst“. Erst sei er nach rückwärts ausgewichen, dann sei er abrupt stehen geblieben. „Wir waren Gesicht an Gesicht“.

Möglicherweise habe sich die Frau beim Aufprall an seinem Körper selber verletzt, aber er habe sie definitiv nicht berührt, sagte der Kolbermoorer. Er bezweifelte, dass die Geschädigte bei dieser Auseinandersetzung wie von ihr angegeben, eine Fraktur des Joch- und Nasenbeins sowie der Augenhöhle erlitten hat.

Möglicherweise habe sie sich die Verletzung selber zugefügt, um Schmerzensgeld zu bekommen, vermutete der 55-Jährige.

Sein Beifahrer und der Gast eines Straßencafés bestätigten diese Version weitgehend. Sie berichteten von einem Wortgefecht, hatten aber keinen Kopfstoß gesehen. Ein Anwohner hatte dagegen von seiner Wohnung aus die Kopfnuss beobachtet. Die Besitzerin eines Imbissladens hatte Schreie gehört und sich nach der Attacke der Geschädigten angenommen. Den Stoß hatte sie nicht gesehen, wohl aber die Beleidigungen der Ehefrau des Angeklagten gehört: „Negerhure und scheiß Ausländer“.

Die Geschädigte sagte aus, dass der Angeklagte mit seinem Wagen die Durchfahrt behindert habe. Deshalb habe sie gehupt. Daraufhin sei der Mann auf ihr Auto zu- gerannt und die Situation sei eskaliert. Sie habe ihn weggeschubst. Dann sei alles ganz schnell gegangen und er habe ihr mit dem Kopf auf die Nase geschlagen.

Ihre Verletzungen hätten zwei Operationen nach sich gezogen. Der Geruchssinn sei immer noch eingeschränkt und zudem sei sie wegen der Folgen in psychologischer Behandlung, sagte die Geschädigte sichtlich bewegt. Der Rettungsassistent, der die Geschädigte erstversorgt hatte, hatte keine Zweifel an der Darstellung der Geschädigten. Eine Fraktur müsse nicht zwangsläufig sofort von außen sichtbar sein.

Einmonatiges Fahrverbot

Nach dem Hinweis von Richterin Simone Luger, dass das Gericht keine Zweifel habe, dass der Sachverhalt sich so wie im Strafbefehl beschrieben, abgespielt habe, zog der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers seinen Einspruch zurück. Damit sollte vermieden werden, dass das Strafmaß, das im Strafbefehl ein Geständnis zugrunde legt, bei einer Verurteilung höher ausfällt. Nachdem sich der Angeklagte im Straßenverkehr strafbar gemacht hat, wurde zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

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