Es geht um 50 Zentimeter

Laut der neuen Satzung, die seit 1. September gilt, müssen auch in Tiefgaragen Parkplätze eine Länge von 5,50 Metern haben. Das führe laut Verwaltung zu Schwierigkeiten. Deshalb schlägt sie vor, dass Parkplätze in Tiefgaragen fünf Meter lang sein sollen. Foto Weinzierl

Laut der neuen Satzung, die seit 1. September gilt, müssen auch in Tiefgaragen Parkplätze eine Länge von 5,50 Metern haben. Das führe laut Verwaltung zu Schwierigkeiten. Deshalb schlägt sie vor, dass Parkplätze in Tiefgaragen fünf Meter lang sein sollen. Foto Weinzierl

Kolbermoorer Verwaltung empfiehlt Nachbesserung der Stellplatzsatzung

von ines weinzierl

Kolbermoor – Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor ist rund zehn Wochen alt. Im Sommer brachte der Stadtrat eine neue Regelung auf den Weg – mit angepassten Änderungen (siehe Kasten). Dazu gehörte beispielsweise auch die Größe der Stellplätze, die sowohl im Freien, als auch in Tiefgaragen

Dienstag, 16. Juni 2026

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