Es geht um 50 Zentimeter

von Redaktion

Kolbermoorer Verwaltung empfiehlt Nachbesserung der Stellplatzsatzung

Kolbermoor – Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor ist rund zehn Wochen alt. Im Sommer brachte der Stadtrat eine neue Regelung auf den Weg – mit angepassten Änderungen (siehe Kasten). Dazu gehörte beispielsweise auch die Größe der Stellplätze, die sowohl im Freien, als auch in Tiefgaragen auf 2,50 mal 5,50 Meter festgelegt wurde. Jetzt wird nachgebessert.

Oben passt‘s –
unten nicht

Rathauschef Peter Kloo (SPD) sagte im Bauausschuss eingangs, dass die anvisierte Größe von 2,50 mal 5,50 Meter „oberirdisch sehr richtig“ sei. Denn ein Parkplatz mit einer bisherigen Länge von fünf Metern funktioniere draußen oftmals nicht. Schließlich werden die Autos immer größer. Und daher werde es häufig sehr eng.

Was oben im Freien passt, muss aber noch lange nicht unterirdisch auf Tiefgaragen zutreffen, so Kloo. „Dort schaut es anders aus als oben“, sagte der Bürgermeister zum Gremium. Und daher seien die neuen Größen von 2,50 mal 5,50 Meter in Tiefgaragen „sehr schwierig umzusetzen“.

Schwierigkeiten
in der Praxis

In der Sitzungsvorlage hieß es: „In der Praxis ergaben sich mit der neuen Stellplatzsatzung nun Schwierigkeiten bezüglich der Stellplatzlänge in Tiefgaragen.“ Deshalb schlug die Verwaltung vor, in Tiefgaragen andere Maße anzusetzen. Schließlich beeinflussen Fahrzeuge dort nicht „nachteilig den öffentlichen Verkehrsraum“. Kurz: Oben sollen künftig andere Größen für Parkplätze gelten, als unten. Denn in Tiefgaragen oder Parkhäusern gebe es ohnehin schon die Fahrgassenbreite von sechs Metern. Somit könnten die Flächen für die Fahrzeuge dort kleiner gehalten werden. Nämlich 2,50 mal fünf Meter. Es ging also um 50 Zentimeter. Andernfalls könnten Baugrenzen und Flächen für Tiefgaragen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind, nicht mehr eingehalten werden. Kurz: Die Pläne müssten geändert werden.

Caroline Schwägerl (Grüne) war ob der Änderung „nicht ganz so begeistert“, schließlich habe man im Vorfeld alles durchdacht. Kloo erklärte nochmal, dass die Länge der Stellfläche von fünf Metern unten nicht „so schlimm“ wäre, wie oben auf der Straße. Die letzte Stimme hat der Stadtrat.

Neue Regeln für Parkplätze

Im Sommer hat der Stadtrat mehrheitlich für eine neue Stellplatzsatzung gestimmt, die seit September greift.

Beschlossen wurde beispielsweise, dass bei Gebäuden ab drei Wohnungen entweder ein oder zwei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden müssen.

Wie viele es sind, hängt von der Größe der Wohnung ab. Obendrein sollen bei allen Wohneinheiten jeweils zwei Fahrradstellplätze hinzukommen.

Der Schlüssel bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Mehrspännern bleibt bei zwei Stellplätzen je Wohnung. Neu auf den Weg gebracht wurde, dass ein Besucherstellplatz nachgewiesen werden muss (Bericht folgt). Es können aber auch Vorplätze von Garagen/Carports als Besucherstellplätze dienen – allerdings darf der Zugang zu den Garagen anderer Bewohner nicht verstellt werden.

Obendrein wurden auch die Ablösesummen für den Innenstadtbereich neu berechnet: Sollte ein Bauwerber die erforderlichen Stellplätze nicht zur Verfügung stellen können, kann er pro Stellplatz einen Ablösebetrag von 15000 Euro zahlen (vorher 8000 Euro). Dieses Geld setzt die Stadt dann zweckgebunden für Parkplätze ein.

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