Stadtrat einigt sich auf fünf Meter

In Tiefgaragen und Parkhäusern, hier das Gebäude am Kolbermoorer Rathaus, soll die Stellplatzlänge laut neuer Satzung künftig fünf Meter betragen. Foto Weinzierl

In Tiefgaragen und Parkhäusern, hier das Gebäude am Kolbermoorer Rathaus, soll die Stellplatzlänge laut neuer Satzung künftig fünf Meter betragen. Foto Weinzierl

In Tiefgaragen und Parkhäusern werden Parkplätze laut Satzung 50 Zentimeter kürzer

von ines weinzierl

Kolbermoor – Jetzt wurde nachgebessert: Mit nur einer Gegenstimme (22:1) hat der Kolbermoorer Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Denn hinsichtlich der bisher geforderten Länge der Plätze in Tiefgaragen von 5,50 Metern haben sich Schwierigkeit

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Montag, 15. Juni 2026

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