Stadtrat einigt sich auf fünf Meter

von Redaktion

In Tiefgaragen und Parkhäusern werden Parkplätze laut Satzung 50 Zentimeter kürzer

Kolbermoor – Jetzt wurde nachgebessert: Mit nur einer Gegenstimme (22:1) hat der Kolbermoorer Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Denn hinsichtlich der bisher geforderten Länge der Plätze in Tiefgaragen von 5,50 Metern haben sich Schwierigkeiten ergeben (wir berichteten).

Unterschiede:
Oben und unten

Eingangs erklärte Rathauschef Peter Kloo (SPD) dem Gremium, dass die Länge der Plätze in Tiefgaragen auf fünf Meter zu reduzieren sei. Oberirdisch sollen sie eine Länge von 5,50 Metern aufweisen – das komme beispielsweise auch der Feuerwehr zugute, wenn sie zu einem Einsatz unterwegs sei. Unter der Erde mache dieses Maß allerdings weniger Sinn, so der Bürgermeister. Denn in Tiefgaragen oder Parkhäusern gebe es ohnehin schon die Fahrgassenbreite von sechs Metern.

Leonhard Sedlbauer (CSU) sagte im Gremium, dass es durchaus Sinn mache – und die Schwierigkeit durch die Änderung jetzt bereinigt werden könnte. Auch SPD und Parteifreie stimmten zu.

Breite soll
2,50 Meter betragen

Caroline Schwägerl (Grüne) sagte, dass sie mit den fünf Metern Länge in Tiefgaragen auch einverstanden sei. Allerdings wolle sie auch an der Breite von 2,5 Metern festhalten – oben und unten. „Die Autos werden immer breiter – auch muss man an Familien denken, die mit Kindersitzen herumhantieren“, sagte sie. In Tiefgaragen hätte eigentlich eine Breite von 2,30 Metern gegolten. Diese Breite ist jetzt vom Tisch. Rathauschef Peter Kloo sagte zu Caroline Schwägerl: „Ihr Einwand ist plausibel“. Und die Maße wurden nachgetragen.

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