Andreas Igl
Kolbermoor – Die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gehören zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit Covid-19. Immer wieder schrecken Berichte von massiven Infektionsausbrüchen mit Todesfolgen in diesen Einrichtungen auf. Jetzt wurden die Besuchsregeln für Altenheime erneut geändert und festgelegt. Wie sie wirken, erfuhr der Mangfall-Bote im Gespräch mit Jakob Hartmann, Leiter des Caritas Alten- und Pflegeheims St.Franziskus.
Welche Auflagen gelten jetzt für Ihre Einrichtung nach dem erneuten Lockdown?
Jeder Besucher muss jetzt ein negatives Testergebnis vorweisen. Entweder aus einem Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, oder aus einem PCR-Test, der nicht älter sein darf als drei Tage. Das führt dazu, dass kaum Besuche mehr möglich sind, wenn wir nicht vor Ort die Schnelltests bei den Besuchern selbst durchführen.
Ende Juni war das Besuchsverbot aufgehoben worden, seitdem galten besondere Besuchsregeln – die jetzt schon wieder geändert wurden?
Grundsätzlich könnten so viele Besucher wie vorher kommen, wenn wir als Einrichtung es schaffen, alle mit Schnelltests zu versorgen. Zudem muss jeder Besucher eine FFP2-Maske tragen, die wir stellen müssen, uns aber zusätzliche Kosten verursachen. Und für die Tests fehlt uns vor allem das Personal…
…weil es eine zusätzliche Belastung für die Einrichtung bedeutet…
…ja, eine irrsinnig zusätzliche Belastung. Die wir natürlich zu stemmen versuchen, weil wir wissen, wie wichtig die Besuche für die Psyche unserer Bewohner sind. Unterm Strich werden nicht mehr so viele Besuche möglich sein. Außerdem müssen wir unsere Mitarbeiter zweimal in der Woche testen. Das alles kostet Personalzeit, die den Bewohnern von der Betreuung abgeht.
Grundsätzliche Sicherheit, dass die Besucher nicht infiziert sind, geben die Tests aber nicht, wenn sie nicht tagesaktuell sind…
…ja, wenn zum Beispiel der PCR-Test drei Tage alt sein darf, stellt sich in der Tat die Frage, was ist in der Zwischenzeit passiert, hat sich der potenzielle Besucher vielleicht nach dem Test infiziert. Das Problem besteht beim Schnelltest genauso, wenn er ein oder zwei Tage alt ist.
Wie regeln Sie die Besuche in Doppelzimmern? Zum Beispiel bei Pflegepatienten; machen Ihre Mitarbeiter regelmäßige Kontrollen zur Besucherzahl? Kontrollieren Sie die Maskenpflicht?
Im Doppelzimmer ist nur ein Besucher eines Bewohners zugelassen. Ob der die Maske dann auch kontinuierlich trägt, können wir nicht prüfen. Da besteht ein Restrisiko. Wir haben kein Personal dafür, regelmäßig durch die Zimmer zu gehen, um das zu kontrollieren. Wenn es uns dennoch auffällt, werden die betroffenen Personen angesprochen; bei Wiederholungen unter Umständen auch Hausverbote ausgesprochen. Es gibt aber immer diesen Zwiespalt in der Frage, was soll kontrolliert werden, wie ist aber dennoch noch ein normales Leben möglich?
So schnell werden Sie den aber offensichtlich nicht los…
…ja, der bleibt uns auf unbestimmte Zeit. Wenn ich mir vorstelle, hier kommt ein Ehemann zu seiner Frau oder umgekehrt, die sind seit 50 oder 60 Jahren verheiratet – dass das Paar 1,50 Meter Abstand hält, ist doch eigentlich undenkbar; wenn ich mir vorstelle, selbst in der Situation zu sein. Dieser Zwiespalt – was kontrollieren wir oder was machen wir an normalem Leben noch möglich – der bleibt uns einfach.
Eine tragische Situation – für die Bewohner wie für die Einrichtung…
…weil wir tägliche viele solcher Entscheidungen treffen müssen.
Welche Erfahrungen haben Sie seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Ihrer Einrichtung damit gemacht?
Wir hatten gleich im Frühjahr einen Corona-Ausbruch hier im Caritas-Heim. Da gab es zum Beispiel noch keine Mundschutzverpflichtungen für Altenheime. Dementsprechend hat es uns im ganzen Haus mit einem Donnerschlag erwischt (Es gab coronabedingt zwölf Todesfälle; wir berichteten; Anm. d. Red.).
Wie sind Ihre Mitarbeiter mit dem Erlebten umgegangen?
Wir haben uns professionelle Betreuung geholt über den gemeinnützigen Verein PSU mit Sitz in München, der sich spezialisiert hat auf die Aufarbeitung traumatischer Geschehen (siehe nebenstehenden Info-Kasten).
Wie werden Ihre Bewohner und deren Angehörige gemeinsam das Weihnachtfest erleben können?
Aufgeteilt auf die Wohnbereiche werden wir unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorgaben Gottesdienste haben; traditionell wird es ein Kaffeetrinken mit Bescherung für die Bewohner geben, und Besuche werden wir so viel wie möglich zulassen. Die Besucher, die am Heiligen Abend und am ersten Feiertag kommen wollen, werden vorab am 23. Dezember getestet. Auch für den zweiten Feiertag werden wir Test-Möglichkeiten anbieten.
Interview: Ulrich Nathen-Berger