Kolbermoor – Stella Cimarelli (56) hat seit 2016 einen Hundesalon an der Oberen Mangfallstraße in Kolbermoor. Dort hübscht sie die Vierbeiner auf. Dabei geht es nicht nur um die Schönheit der Vierbeiner – sondern auch um das Tierwohl: So trimmt sie beispielsweise deren Unterwolle, da ansonsten keine Luft an die Hundehaut kommt und sich so die Haut entzünden kann. Im zweiten Lockdown musste Cimarelli ihren Kolbermoorer Laden schließen. Seit Mitte Dezember ist das Licht aus. Wann sie wieder öffnen darf, steht in den Sternen. Cimarelli hofft, dass es Mitte Februar soweit sein wird. „Aber wer weiß das schon?“, fragt sich die Kolbermoorerin.
Ihre Fixkosten
laufen weiter
Seit Mitte Dezember hat sie zu: Sieben Wochen sind eine lange Zeit. Sieben Wochen, in denen die Kosten weiterlaufen – Miete, Strom. Und nicht nur die für den Salon, sondern auch die privaten Kosten laufen weiter, erklärt sie.
Einen Antrag bei der Regierung auf finanzielle Hilfen hat sie nicht gestellt – „ohne Steuerberater ist das gar nicht möglich“, sagt sie. Und deshalb hofft sie weiterhin darauf, dass die Behörden ihr und den vielen anderen Hundesalon-Besitzern grünes Licht geben, die Läden aufzusperren. Derzeit lebt sie von Ersparnissen, die Familie hilft.
Sie ärgert sich: In anderen Bundesländern dürfen die Hundesalons öffnen (siehe Kasten) – „in Bayern aber eben nicht“. Und dass, obwohl man „keinen Kundenkontakt hat“, erklärt sie. Deshalb hat sie auch eine E-Mail ans bayerische Gesundheitsministerium verfasst. Darin heißt es: „Ich habe keinen Kundenkontakt (Menschen): Ich arbeite alleine mit und an dem Tier. Die Hunde werden vor der Salontür unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter übergeben und nach der Behandlung wieder abgeholt. Kunden betreten somit den Arbeitsbereich/Salon nicht“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt.
Und weiter: „Alle Hygieneauflagen werden eingehalten: Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmaterial sind ohnehin selbstverständlich.“ Eine Antwort seitens der Behörde kam knapp zwei Stunden, nachdem Cimarelli sie verschickt hatte. Darin heißt es: „Hundesalons und Tierpflegeleistungen an sich sind jedoch nach unserer Auffassung nicht unverzichtbar für den täglichen Bedarf.“
Aber es gibt Ausnahmen: Sie darf Hunde behandeln, deren Besitzer ein Attest eines Veterinärs vorlegen können.
Sozusagen steht das Attest dann für einen Nachweis eines „unaufschiebbaren Bedarfs“. Das heißt: Ohne eine Behandlung in einem Hundesalon würde das Tier beispielsweise entzündliche Hauterkrankungen bekommen.
„Aber so ein Attest wird nicht von allen Hundehaltern eingeholt, deren Hunde einen unaufschiebbaren Bedarf hätten. Sie scheuen beispielsweise zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines solchen Attests. Das Ergebnis sind dann Hunde, deren Fell nicht mehr artgerecht behandelt werden kann. „Wir leisten einen Beitrag zur Vermeidung von Tierwohlgefährdung.“
Tierarzt muss
Attest ausstellen
Stella Cimarelli: „Ich verstehe es nicht. An oberster Stelle heißt es, man soll Zuhause bleiben. Muss man aber zum Hundesalon, muss man zunächst zum Tierarzt, damit der ein Attest ausstellen kann.“