Jugendarbeit auf neuer Qualitätsstufe

von Redaktion

Stadtrat Kolbermoor Städtische Förderung für Vereine überarbeitet

Kolbermoor – Nachhaltig, aktiv und qualifiziert – mit diesen drei Schlagworten lässt sich die Jugendarbeit in Kolbermoor schon jetzt beschreiben. Damit dies in Zukunft nicht nur so bleibt, sondern wenn möglich auch noch ausgebaut wird, hat man die zukünftige städtische Förderung der Jugendarbeit genau an diesen Begriffen ausgerichtet. Die entsprechenden neu gestalteten Förderrichtlinien wurden in der vergangenen Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet.

Ziel der Stadt:
Anreiz schaffen
für hohe Qualität

Hintergrund für die Neuausrichtung war die Auflösung der Stadtjugendförderung im Jahr 2019 gewesen, die jährlich 5000 Euro an Fördermitteln verteilen konnte, zusätzlich zu den 50000 Euro, die die Stadt in die Förderung für Sportvereine investierte. In der Stadtverwaltung herrschte Einigkeit, dass die 5000 Euro nach wie vor ausgegeben werden sollten, doch war dafür nach Wegfall der Stadtjugendförderung eine neue Förderungsrichtlinie notwendig.

Die neue Richtlinie will dabei vor allem einen Anreiz für eine möglichst hohe Qualität der Jugendarbeit schaffen, die nicht zuletzt auch auf einer entsprechenden Ausbildung aller Trainer und Betreuer gründet. Deshalb wird als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit verlangt, dass zumindest ein Betreuer im Verein mindestens die sogenannte Jugendleitercard (Juleica) hat, beziehungsweise eine vergleichbare Basisqualifikation. Damit ist eine Kurzausbildung gemeint, die mindestens 40 Unterrichtseinheiten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs umfasst.

Verfügen Vereine oder Organisationen über Mitglieder mit höherwertigen Qualifikationen – zum Beispiel Trainerscheine – so wird diese bessere Ausbildung im Bewertungsschlüssel (siehe Kasten) berücksichtigt. Damit sollen, wie Hauptamtsleiterin Elisabeth Kalenberg den Stadträten erläuterte, zwei Ziele erreicht werden: Eine hochwertige Ausbildung der Betreuer kostet Geld, investiert ein Verein entsprechend, dann soll er dabei unterstützt werden. Daneben schafft die Möglichkeit, über eine bessere Qualifikation der Jugendbetreuer langfristig mehr Förderungsmöglichkeit zu erhalten, aber auch einen Anreiz, das Ausbildungsniveau zu heben.

Weitere Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind eine Mindestvereinsgröße von 20 Personen, von denen mindestens fünf unter 18 Jahre sein müssen. Die Jugendarbeit muss dabei langfristig angelegt sein, vorübergehende Bemühungen wie zum Beispiel die Jugendarbeit in Firmgruppen sind also nicht förderfähig.

Der Stadtrat sah mit der neuen Richtlinie die Förderung durch die Stadt und in der Folge auch die Jugendarbeit selbst auf eine ganz neue Qualitätsstufe gehoben. Eine Frage von Sebastian Daxeder (CSU) war jedoch, wie Vereine unterstützt werden könnten, die gerade erst dabei seien, eine Jugendarbeit aufzubauen und deshalb nach der Richtlinie noch zu wenig Mitglieder oder zu wenig Jugendliche hätten, um gefördert zu werden.

In speziellen Fällen
an den Bürgermeister wenden

Bürgermeister Peter Kloo versicherte, dass man sich in solchen speziellen Fällen getrost an ihn wenden könne: Er habe in ganz Bayern noch keinen Bürgermeister erlebt, der sich nicht aktiv für eine Unterstützung eingesetzt habe, wenn die beabsichtigte Jugendarbeit ein tragfähiges und aussichtsreiches Konzept habe.

Zweiter Bürgermeister Dieter Kannengießer (Parteifrei) hoffte in dem Zusammenhang, dass sich zukünftig die Jugendlichen „wieder etwas mehr als bisher selbst organisieren“. Hier gäbe es in der Position des Jugendreferenten einen auf jeden Fall hilfreichen Ansprechpartner.

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