Drogen werden ihm zum Verhängnis

von Redaktion

Schöffengericht Azubi (27) aus Kolbermoor wegen unzähliger Vergehen verurteilt

Kolbermoor – Die mehrfache Belieferung von Haschisch-Rauchern führte im Oktober einen 27-jährigen Azubi aus Kolbermoor vor das Rosenheimer Schöffengericht. Obwohl der Angeklagte die vorgeworfenen Vergehen unter offener Bewährung begangen hatte, erklärte der Verteidiger – Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull – in einem Rechtsgespräch, dass das Ziel der Verteidigung eine neuerliche Bewährungsstrafe sei, weil es sich um ein „minderschweres Vergehen“ handle. Daraufhin hatte die Vorsitzende Richterin das Verfahren ausgesetzt, um über die Umstände und den Angeklagten ein Gutachten einzuholen.

Angeklagter erinnert
sich nicht

Nun wurde das Verfahren neuerlich eröffnet. Inhaltlich war der Angeklagte geständig – wie sich aber herausstellte nicht umfassend. Etliche seiner Verkäufe an einen weiteren Kiffer waren im Hinblick auf dieses Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Danach befragt wollte sich der Angeklagte daran nicht mehr erinnern, woraufhin der Staatsanwalt das „umfassende Geständnis“ infrage stellte. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt räumte der Azubi diese Aktionen doch noch ein.

Der Staatsanwalt beantragte dann: Das Gericht möge diese Taten – obwohl nicht angeklagt – dennoch strafschärfend berücksichtigen. Nach Beratung beschloss das Rosenheimer Schöffengericht diesem Antrag zu entsprechen und diese elf Taten ebenfalls zu berücksichtigen. Kurios mutete das Argument des Angeklagten an, als ihn das Gericht nach seinem Lieferanten befragte. Diesen wollte er „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht benennen.

Schließlich wurden dem Angeklagten seine Vorstrafen und offene Bewährung zum Verhängnis. Bereits 2013 war er erstmals wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Die Bewährungszeit wurde wegen mehrfacher Rückfälligkeit verlängert. Eine Therapie war erfolglos. Der Gutachter für forensische Psychiatrie, Prof. Michael Soyka, erklärte dass der 27-Jährige seit seinem 17. Lebensjahr Haschisch und Kokain zu sich nimmt. Zwar behaupte er nun, abstinent zu sein. Jedoch habe er bis vor wenigen Wochen Cannabis geraucht. Eine echte Motivation zur Abstinenz habe er bei dem Probanden nicht erkennen können.

Strafe: Zwei Jahre
und acht Monate

Das Gericht sah bei dem Angeklagten das Ende der Fahnenstange erreicht und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Bei dieser Strafhöhe ist eine Aussetzung zur Bewährung ohnehin unmöglich. „Was soll noch passieren“ so die Richterin, „bis Sie begreifen, dass ihre Ignoranz gegenüber den gesetzlichen Regeln Folgen haben muss?“ Ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegt, ließ dessen Anwalt offen.

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