„Der Teufel steckt im Detail“

von Redaktion

Stadt Kolbermoor korrigiert die im Januar beschlossene Abstandsflächensatzung

Kolbermoor – „Der Teufel steckt eben im Detail“: Die Aussage von Bürgermeister Peter Kloo (SPD) fiel auf der jüngsten Bauausschuss-Sitzung und bezog sich auf die neue Abstandsflächensatzung. Die hatte sich die Stadt erst Ende Januar gegeben, will sie nun aber bereits anpassen. Kolbermoor wird damit auf Dauer nicht allein bleiben, denn in zahlreichen Gemeinderäten war man sich im Januar klar: Die kommuneneigenen Satzungen, die man sich gewissermaßen in einer Hauruck-Aktion binnen vier Wochen zu geben hatte, wenn man nicht die entsprechende Neuregelung der Bayerischen Bauordnung eins zu eins übernehmen wollte, würde im späteren Alltag durch Anpassungen optimiert werden müssen.

Hohe Nachverdichtung
in bestimmten
Bereichen vermeiden

Kolbermoor hat viele Innenstadtbereiche, die noch nicht wirklich städtisch geprägt sind, es sind dies vor allem die Areale nördlich der Bahnlinie und südlich der Mangfall. Hier wollte der Stadtrat die hohe Nachverdichtung, die die geänderte Bauordnung möglich machen würde, vermeiden. Es sollte in diesen Gebieten von der Bebauungsdichte her, sprich bei den Abständen und den möglichen Gebäudehöhen, alles so bleiben, wie es war.

In dem Zusammenhang muss man wissen, dass sich die Abstandsflächen aus der Bauhöhe eines Hauses ergeben. Nach der neuen Verordnung müsste der Abstand auf allen Gebäudeseiten nur noch 40 Prozent der Gebäudehöhe betragen, in Kolbermoor regelte die Satzung vom Januar dies abweichend: Bei Gebäuden unter 16 Metern Außenwandlänge darf der Abstand auf zwei Seiten 50 Prozent der Wandhöhe betragen, auf den zwei anderen Seite muss er 100 Prozent betragen.

Allerdings war dabei nicht berücksichtigt worden, dass die Stadt sich mit einer eigenen Satzung zwar eigene Prozentwerte geben kann, dass die Berechnungsgrundlage aber die sein muss, die in der neuen Bayerischen Bauordnung vorgegeben ist. Und die schreibt für die Zukunft vor, dass zum Beispiel auf den Giebelseiten jetzt die gesamte Gebäudehöhe bis zum First mit einbezogen muss. Bislang hingegen war zur Höhe der geraden Wände nur ein Drittel der Höhe des „Dachdreiecks“ hinzuzuzählen.

Im Klartext führt das dazu, dass sich bei einer Verwendung der alten Prozentwerte faktisch größere Abstände ergeben würden, was aber nicht beabsichtigt war. Man wollte in den entsprechenden Stadtgebieten ja nicht mehr Abstand verlangen, nur die alten Abstandsflächen bewahren. Der Bauausschuss beschloss deshalb einstimmig folgende Empfehlung an den Stadtrat: Die Einzelwerte der Satzung werden von 0,5 auf die 0,4-fache Höhe und von 1,0 auf 0,8-fache Höhe reduziert, sodass sich auch mit der neu vorgeschriebenen Berechnungsgrundlage annähernd die bislang üblichen Abstandsflächen ergeben.

Artikel 3 von 4