Kolbermoorer prügelt drauflos

von Redaktion

Jugendgericht verurteilt 19-Jährigen zu Freizeitarrest und Täter-Opfer-Ausgleich

Kolbermoor – Das Jugendgericht Rosenheim verurteilte jetzt einen Kolbermoorer (19) wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Freizeitarrest und einem Täter-Opfer-Ausgleich. Beim Ausraster des jungen Mannes war wohl eine Menge Alkohol im Spiel. Mindestens fünf Bier sollen es aus seiner Sicht gewesen sein. Darüber hinaus waren seine Erinnerungen an den Abend des 11. September vor dem Amtsgericht Rosenheim eher lückenhaft. Dort musste er sich wegen Körperverletzung verantworten.

Beim Grillen
an der Mangfall zugeschlagen

Laut Anklage soll er beim Grillen an der Mangfall an der Oberen Breitensteinstraße einen etwa gleichaltrigen jungen Bruckmühler, das genaue Alter wollte das Gericht nicht nennen, mit der Faust geschlagen und mit beiden Beinen in den Intimbereich getreten haben. Zudem soll er eine Autotür beschädigt und dabei einen Schaden von etwa 1800 Euro angerichtet haben. Diese Sachbeschädigung war jedoch nicht Teil der Anklage.

„Es ist ein Rachefeldzug“, behauptete der Angeklagte. Er hatte eine ganz eigene Version des Tatgeschehens. Demnach hat der Geschädigte ihn und seine Mutter beleidigt. Auf dem Weg zum Fahrrad habe ihn der Bruckmühler gestoppt. Dabei sei er hingefallen und habe sich verletzt. Er habe an den Händen geblutet und sein Rad heimschieben wollen, doch einige Jungs hätten ihn geschubst und es seien auch Flaschen zerbrochen. Es könne sein, dass er gegen die Autotür geflogen sei und sie dabei beschädigt habe.

„Ich habe daran meine Zweifel“, sagte Jugendrichter Dombrowski zu dieser Darstellung. Wahrscheinlicher sei, dass der Angeklagte betrunken um sich getreten und mit Flaschen geworfen habe. „Jetzt wäre der Zeitpunkt, Farbe zu bekennen.“

Auch der Anklagevertreter appellierte an den 19-Jährigen, sich genau zu überlegen, ob er weiterhin seine lückenhaften Erinnerungen auftischen wolle. Doch der Angeklagte blieb hartnäckig: „Ich bleibe bei meiner Aussage.“

Der Geschädigte hatte das Tatgeschehen deutlich anders in Erinnerung. Man habe „Party gemacht und was getrunken“, da sei der Angeklagte komplett ausgeflippt. „Ich habe ihm Fleisch angeboten und er ist aufgegangen, weil ich angeblich seine Mutter beleidigt habe“, sagte der Geschädigte. Das habe er aber nicht getan. Dann habe der Angeklagte mit der Faust zugeschlagen und in seine Genitalien getreten.

„Der Angeklagte war hoch aggressiv“, habe rumgeschrien und sei schier durchgedreht, weil er kein Bier bekommen habe, sagte der am Einsatz beteiligte Polizeibeamte. Er habe mit einer Flasche geworfen. Bis auf einige Schnittwunden von den Glasscherben, sei es eine Schubserei ohne große sichtbare Verletzungen gewesen. Der Angeklagte sei spürbar alkoholisiert gewesen und habe sich als Opfer dargestellt.

Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe handelte es sich bei der Tat um eine Jugendverfehlung. Der Angeklagte habe seine Wut und seinen Zorn nicht kontrollieren können und die Beherrschung verloren. Zudem sei er alkoholbedingt enthemmt gewesen. Als Ahndungsvorschlag wurden ein Arrest, ein Antiaggressionskurs und ein Täter-Opfer-Ausgleich angeregt. Die Höhe der Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlung soll in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festgelegt werden.

Staatsanwalt
sieht Tatvorwurf
bestätigt

Der Staatsanwalt sah den Tatvorwurf bestätigt. Demnach hat sich der Angeklagte aus einer anfangs friedlichen Stimmung heraus zu einer unnötigen Gewalttat hinreißen lassen. Die Angaben des Geschädigten seien uneingeschränkt glaubhaft, zumal der überhaupt keinen Belastungseifer gezeigt und den Tathergang sogar noch heruntergespielt habe. Der Anklagevertreter forderte einen zweiwöchigen Dauerarrest, ein Antiaggressionstraining und eine Wiedergutmachung des Schadens.

Das Gericht folgte der Forderung weitgehend, hielt aber einen Wochenend-Freizeitarrest für ausreichend. Es habe sich um einen Streit unter Bekannten gehandelt und es sei zu keinen schweren Verletzungen gekommen. Zudem habe der Geschädigte kein Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten gehabt, so hieß es in der Begründung des Urteils.

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