Kolbermoor – Die Abstandsflächensatzung beschäftigt derzeit die bayerischen Kommunen – auch die Stadt Kolbermoor, die jetzt nachjustiert. Um „bei den alten Regeln zu bleiben“, erklärte Rathauschef Peter Kloo (SPD) in der jüngsten Stadtratssitzung.
Der Freistaat hat eine neue Mustersatzung beschlossen, die die Entfernung zwischen zwei Gebäuden bei Neubauten regelt. Demnach wäre künftig eine deutlich engere Bebauung möglich. Ziel der neuen Regelung ist es, eine Verdichtung von Wohngebieten zu erleichtern und auf diese Weise neuen Wohnraum zu schaffen. Will eine Kommune die neue bayerische Satzung nicht übernehmen, kann sie eine eigene erlassen. Diese Möglichkeit nimmt Kolbermoor nun war.
Demnach soll – was die Abstandsflächentiefe betrifft – alles so bleiben wie bisher. Heißt: Die Einzelwerte der Satzung werden von 0,5 auf die 0,4-fache Höhe und von 1,0 auf 0,8-fache Höhe reduziert.
Da sich zugleich auch die Berechnungsgrundlage etwas verändert hat, werden sich so die bislang üblichen Abstandsflächen annähernd ergeben.
Mit drei Gegenstimmen (18:3) votierte das Gremium dafür. Sebastian Daxeder (CSU) merkte an, dass er es „schade findet, dass den Bürgern die Möglichkeiten für etwaige Anbauten genommen würden. Kinder könnten so nicht bei ihren Familien bleiben“, meinte er. Daraufhin entgegnete Kloo: „Wir verhindern nichts, was früher gegangen wäre.“ Man habe eine große Verantwortung gegenüber den Bürgern, die Waage zu finden, so Kloo. Dem schloss sich auch Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor) an: „Es geht ums Ortsbild“, sagte er.
Leonhard Sedlbauer (CSU) sagte, dass es sich um ein „sehr komplexes Thema“ handele. Und deshalb wies er daraufhin, im Januar noch einmal darüber zu sprechen. Das hatte er bereits in der Januar-Sitzung gefordert und dem wurde auch stattgegeben.
Andrea Rosner (Grüne) wollte es nochmal ganz genau wissen, denn „wir Grünen sind beschimpft worden, weil wir zugestimmt haben“. Ein Beispiel gibt Alexander Lemke-Glashauser auf Anfrage: Beträgt die Gebäudehöhe fünf Meter, muss der Abstand nach der neuen Satzung 4,32 Meter bis zum nächsten Haus betragen –nördlich der Bahnlinie und südlich der Mangfall. Ines Weinzierl