Grünes Licht für Boardinghouse

von Redaktion

Landratsamt setzt sich über ablehnende Haltung des Stadtrates hinweg

Kolbermoor – Das geplante Boardinghouse an der Gehrerstraße war erneut Thema bei der jüngsten Bauausschusssitzung. Das dortige ehemalige Hotel mit Gaststätte soll nach der Absicht des Gebäudebesitzers in eine solche Nutzung übergeführt werden. Dabei steht der Begriff Boardinghouse für im Idealfall pensionsähnliche Unterkunftsmöglichkeiten, die im Unterschied zu einer tatsächlichen Pension aber über einen längeren Zeitraum vermietet werden. Nutzer sind oft Arbeiter und Monteure größerer und längerfristiger Bauvorhaben.

„Jedes
Flüchtlingsheim
ist komfortabler“

Einen entsprechenden Antrag hatte der Bauausschuss bereits in einer Sitzung im Februar diskutiert und mit fünf zu einer Stimme abgelehnt (wir berichteten). Man stieß sich vor allem an den nach Ansicht des Gremiums viel zu kleinen Zimmern, die teilweise mit zwei Personen belegt werden sollen. „Jedes Flüchtlingsheim ist komfortabler“, sagte damals Dagmar Levin (SPD).

Nun wurde die Stadt jedoch vom Kreisbauamt des Landratsamtes darüber informiert, dass das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht zu genehmigen sei: Die geplante Nutzung füge sich in die Umgebung, die als Mischgebiet ausgewiesen sei, ein. Auch die sonstigen baurechtlichen Anforderungen, wie etwa die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes sowie die Anzahl der Stellplätze seien erfüllt. Das Landratsamt Rosenheim beabsichtige deshalb, das verweigerte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Bürgermeister Peter Kloo (SPD) erläutert die Hintergründe. Baugenehmigungen werden in Bayern nicht durch die einzelnen Kommunen erteilt, sondern durch den Freistaat, vertreten durch die untere Baubehörde, so erklärte er auf Anfrage des Mangfall-Boten. Die Kommunen werden über das Werkzeug des „gemeindlichen Einvernehmens“ zwar an der Entscheidung beteiligt, Einfluss hat eine Verweigerung dieses Einvernehmens aber nur dann, wenn baurechtlich relevante Hinderungsgründe geltend gemacht werden können. Dies war beim vorliegenden Vorhaben nicht der Fall. Das Landratsamt, so Peter Kloo, habe deshalb gar keine andere Wahl, als das nicht vorliegende gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund befasste sich der Bauausschuss nun erneut mit dem Vorhaben, der Tagesordnungspunkt fiel allerdings kurz aus. Das Gremium sah sich nach wie vor nicht in der Lage, sein Einvernehmen für das geplante Boardinghouse zu erteilen: Leute dermaßen einzupferchen sei eine Frechheit, meinte Dagmar Levin (SPD), eine Unverfrorenheit auch, eine derartige Unterbringung als „Boardinghouse“ zu bezeichnen. Wie so eine Unterbringungsmöglichkeit im positiven Sinn aussehen könne, sei schließlich an der neu erstellten entsprechenden Einrichtung in der Hasslerstraße zu sehen. Das Gremium entschied sich deshalb trotz der Ankündigung des Landratsamtes, eine erneute Verweigerung des städtischen Einvernehmens zu ersetzen, einstimmig für diese Option, die Ablehnung war also noch eindeutiger als in der Februar-Sitzung.

Bürgermeister Peter Kloo hat für diese Haltung, die über die rein baurechtliche Situation hinausgeht, Verständnis. Der Stadtrat und seine Ausschüsse, so meint er, vertreten die Bürger der Stadt. Dass sie in dieser Eigenschaft bisweilen mehr als nur die rein juristische Sachlage im Blick haben und grundsätzliche Gesichtspunkte mit in ihre Entscheidung einfließen lassen, auch wenn diese dann ohne konkrete Folgen bleiben werde, sei nicht nur zu akzeptieren: „Derartiges wünsche ich mir von unserem Stadtratsgremium“, meinte der Bürgermeister.

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