Kolbermoor – Seit der zehnten Schulklasse im ungarischen Debrecen sind die Beiden ein Paar. Im Jahre 2014 kamen der 27-Jährige und seine 26-jährige Freundin nach Deutschland, fanden Arbeit und lebten zusammen in Kolbermoor – bis die 26-Jährige an einem Anderen Gefallen fand. Besonders verübelte ihr Freund ihr, dass sie sich mit dem Nebenbuhler, einem 27-jährigen Kolbermoorer, in der gemeinsamen Wohnung traf, während er selbst in der Arbeit war.
Eifersüchtiger Mann
rammt Fahrzeug
Sie zog daraufhin aus. Er konnte und wollte sich jedoch mit der Situation nicht abfinden und beobachtete die Beiden, als der „Neue“ sie gegen 22 Uhr im November mit seinem VW-Polo nach Hause brachte. Vor Gericht erklärte der Angeklagte: „Eigentlich wollte ich den Mann lediglich zur Rede stellen. Als der aber vor mir flüchtete, versuchte ich ihn zu stellen.“
Sein Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog erklärte für ihn, dass er in der Sache voll umfänglich geständig sei, er könne noch heute nicht verstehen dass er dermaßen außer Kontrolle geraten sei und bedauere den Vorfall zu tiefst.
Staatsanwalt Salomon gab sich damit jedoch nicht zufrieden: „Niemand hier kann Ihnen glauben, dass sie das Tatopfer lediglich zur Rede stellen wollten. Immerhin haben Sie den Mann quer durch Kolbermoor verfolgt, dreimal durch den Hertopark gejagt, ihn zweimal mit dem Wagen gerammt und schließlich noch auf dessen Wagen eingeschlagen, den Mann bedroht und beleidigt. Alles außer einem umfassenden Geständnis würde Sie direkt ins Gefängnis bringen. Immerhin handelte es sich hier nicht nur um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sondern auch um Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung.“
Zunächst beharrte der 27-Jährige darauf, nicht mehr als ein Gespräch mit dem Tatopfer gesucht zu haben. Erst als der Verfolgte als Zeuge von der Verfolgungsjagd berichtete, schien dem Angeklagten klar zu werden, welches Unheil er angerichtet hatte und noch Schlimmeres hätte anrichten können. Nach erneuter Unterredung mit seinem Anwalt entschloss er sich zu einem Geständnis in objektiver und subjektiver Hinsicht.
Die junge Frau, welche die eigentliche Ursache für den Ausraster des Ungarn war, berichtete unter Tränen, dass sie sich die Schuld an diesem Vorfall gäbe. Die Zwei haben diese Beziehungskrise zwischenzeitig bewältigt und sind wieder ein Paar.
In seinem Schlussvortrag stellte der Staatsanwalt fest, dass die potenzielle Gefährdung für Verkehrsteilnehmer enorm gewesen sei und der Angeklagte die Kontrolle über sich und die Gesamtsituation völlig verloren hatte. Weil der aber bisher ohne Vorstrafe sei und sich mit seinem Fehlverhalten doch auch auseinandergesetzt habe, könne eine Haftstrafe von zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
2000 Euro an
das Tatopfer
Der Verteidiger kam nicht umhin, einen bedingten Vorsatz seines Mandanten zuzugestehen. Weil dieser aber sichtbar geständig sei, könne es mit einer Strafe von 21 Monaten sein Bewenden haben. Wie auch vom Staatsanwalt beantragt, könne diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch hielt eine Strafe von 22 Monaten Haft, die es zur Bewährung aussetzte, für angemessen. Darüber hinaus hat der Angeklagte eine Geldbuße von 2000 Euro an das Tatopfer zu entrichten.