Kolbermoor – Alleinerziehende und arbeitstätige Eltern sind oft auf eine Ganztagsbetreuung in Schulen angewiesen. Denn nicht jeder hat Großeltern, die die Kinder betreuen können. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll nun jeder Erstklässler Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Ob überhaupt mehr Ganztagsplätze benötigt werden, erklären die Rektorinnen der Kolbermoorer Grundschulen.
Schwankende
Nachfrage
„Bis jetzt konnten wir den Bedarf immer decken“, sagt Christa Wagner, Rektorin der Mangfallschule. Dieser sei von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Mal würden nur 15 Plätze gebraucht und im nächsten Jahr wieder 28. Der Beschluss sei dennoch ein „wichtiger Baustein“ für Familien. Dadurch hätten diese eine gewisse Wahlfreiheit und werden versorgt, wenn nötig.
An der Adolf-Rasp-Schule werden rund 130 Kinder ganztags betreut. „Das ist fast die Hälfte aller Schüler“, sagt Schulleiterin Carola Vodermaier. Es gebe viele Alleinerziehende, die auf dieses Angebot angewiesen seien. Deshalb findet die Rektorin den Beschluss der Regierung gut. „Das war schon lange überfällig“, sagt Vodermaier. Erst vor Kurzem änderte sich der Status der Adolf-Rasp-Schule. Anstatt einer gebundenen Ganztagsschule ist sie nun eine offene Ganztagsschule. Das bedeutet, dass es nun ein Betreuungsangebot im an Anschluss an den normalen Vormittagsunterricht gibt. Nachmittags sind nun keine Lehrer mehr vor Ort und unterrichten nicht mehr. Stattdessen hilft den Kindern geschultes Betreuungspersonal bei den Hausaufgaben. Auch ein Bastelangebot wird es geben. „Wir schauen aber erst, wo das Interesse von den Kindern liegt“, sagt Vodermaier. Dementsprechend werden die Nachmittagsstunden gestaltet. Laut Bundesregierung nutzt derzeit etwa die Hälfte der 2,8 Millionen Grundschulkinder ein solches Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf von 75 bis 80 Prozent aus. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Das Ziel ist, dass Eltern ihren Beruf und Familie besser vereinbaren können. Deshalb investiert die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Auch eine bessere individuelle Förderung von Schülern und bessere Chancen für benachteiligte Kinder sollen so ermöglicht werden. Sie sollen in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden. Eine Pflicht, das Angebot anzunehmen, gibt es nicht.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Die ganztägige Betreuung umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich, an fünf Tagen in der Woche – mit höchstens vier Wochen Schließzeit. Die Betreuung findet also auch in den Ferien statt. Bundestag und Bundesrat stimmten diesem Vorhaben zu. Nun müssen die Länder und Städte das Vorhaben umsetzen.
Bisher keine Bauplanung
„Wir haben das im Auge, aber momentan passt die räumliche Situation“, sagt Christian Poitsch vom Kolbermoorer Stadtmarketing. Der Bedarf nach Ganztagsbetreuung steige jedoch stetig. Ein Einkommen in der Familie reiche meistens nicht mehr, oft müssten beide Eltern arbeiten. Es gebe zudem viele Alleinerziehende. Ob neue Räume gebaut werden müssen, könne man erst in zwei oder drei Jahren feststellen. Fünf Jahre im Voraus seien zu früh, um den Bedarf an Ganztagsbetreuung festzustellen. Möglicherweise werde dann an der Adolf-Rasp-Schule gebaut, sicher sei das jedoch noch nicht.
Auch die neue Arbeitssituation im Homeoffice habe möglicherweise Einfluss auf die Nachfrage. „Es ist eine spannende Frage, wie sich das auswirkt“, sagt Poitsch. In jedem Fall rechnet er damit, dass der Bedarf weiter steigt und versichert, dass die Stadt Kolbermoor der Verpflichtung gegebenenfalls mehr Plätze zu schaffen, nachkommen wird.