Grabstein zu verschenken

von Redaktion

Auf dem Alten Friedhof startet die ungewöhnliche Mission einer 55-Jährigen

Kolbermoor – „Verschenke gut erhaltenen Grabstein aus Marmor.“ Eine Anzeige, die überrascht. Wer hat schon einen Grabstein zu verschenken? Rosie Hahn hat die Annonce in unserer Zeitung geschaltet. Ein Besuch bei einer Frau, die ungewöhnliche Wege geht.

In dem Grab ist die Familie eines angeheirateten Onkels der 55-Jährigen beerdigt. Dieser ist vor zwei Jahren verstorben. Nun ist die Grabruhe seiner Verwandten abgelaufen und Hahn muss den Stein im Oktober entfernen. Alternativ müsste sie für weitere fünf Jahre zahlen. Weil sie nie einen Bezug zu den Verstorbenen hatte, sieht sie keinen Sinn darin, das Grab zu erhalten. Außerdem müsse sie auf der anderen Seite des Friedhofs das Grab ihrer Tante und ihres Onkels pflegen. „Und weil wir so eine Wegwerfgesellschaft sind, dachte ich mir einfach, ich probier ihn zu verschenken“, sagt die 55-Jährige.

Ruhefrist läuft
zehn bis 20 Jahre

Was nun? Wollen oder können Angehörige die Gebühr nach Ablauf der Ruhefrist nicht mehr bezahlen, müssen sie den Grabstein entfernen. Die Ruhefrist ist die Zeit, in der eine Grabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf. Im vorderen Bereich des Alten Friedhofs sind es zehn Jahre, im hinteren Bereich bei der Wiese 18 Jahre und auf dem Neuen Friedhof 20 Jahre. „Die Zeiten unterscheiden sich aufgrund der Bodenbeschaffenheit“, sagt Daniela Leurich von der Stadt Kolbermoor. Der Grund beeinflusse, wie lange die Verwesung eines Körpers dauert. Die Ruhefrist muss nicht beachtet werden, wenn weitere Angehörige in einem Familiengrab beerdigt werden. Die Ruhezeit beginnt dann jedoch wieder von vorne. Bei Urnen liegt die Frist bei zehn Jahren. Für mindestens diese Zeit müssen Angehörige das Grab auch bezahlen. Nach Ablauf der Frist können sie den Vertrag immer wieder um fünf Jahre verlängern. Viele Leute tun das. Leurich habe schon Gräber von 1898 auf dem Friedhof gesehen. Verlängern die Bürger nicht, kann die Stadt das Nutzungsrecht für den Platz auf dem Friedhof wieder neu vergeben.

Seit einem halben Jahr sucht Hahn jemanden, der den Grabstein „wertschätzt“. Sogar auf der Online-Verkaufsplattform Ebay versucht sie ihn zu verschenken. Kontaktiert hat sie bisher niemand. Deshalb habe sie den Grabstein einem Steinmetz angeboten. Auch der wollte ihn nicht. Wenn sie niemanden findet, der den Marmorstein will, muss sie ihn entsorgen – 400 Euro koste das. Der Grabstein werde dabei zermahlen und dann für den Straßenbau oder Ähnliches verwendet. „Das tut mir so leid“, sagt Hahn. Das Grabmal sei viel zu schön, um so verschwendet zu werden. Stattdessen könnte der neue Besitzer eine „schöne Platte“ auf den Grabstein montieren und ihn für seine Angehörigen verwenden.

Selbst dürfe sie den Grabstein nicht abtransportieren. Ein Steinmetz müsse das erledigen, weil er so schwer und es zu gefährlich sei, dass er umfällt und andere Gräber beschäftigt. Das koste rund 200 Euro. „Mir geht es nicht um die Kosten, sondern darum, dass man den Stein wegwirft“, versichert Hahn.

Trotzdem ist ihr bewusst, dass es ungewöhnlich ist, ein Grabmal zu verschenken. Doch sie ist nicht die Einzige. Ein Natursteinhändler in der Region habe ihr erzählt, dass er ebenfalls Grabsteine zu verschenken hatte – sogar ohne Beschriftung – und niemand wollte sie. „Das kann ich nicht nachvollziehen“, sagt die 55-Jährige. Gerade ältere Menschen, die nicht viel Geld oder nur eine kleine Rente haben, würden Tausende von Euro für einen Grabstein ausgeben. Sie vermutet, dass sich die Angehörigen schuldig fühlen, wenn sie keinen neuen Stein kaufen: „Wahrscheinlich haben sie kein gutes Gefühl und ein schlechtes Gewissen.“

Glitzert bläulich und
schwarz in der Sonne

Dabei sei es so schade, Ressourcen zu verschwenden. Besonders bei einem solch „wunderschönen“ Marmorstein. Wenn die Sonne scheint, glitzere er bläulich und schwarz. Deshalb gibt sie die Hoffnung nicht auf: „Ich würde mich einfach freuen, wenn er anderen Menschen noch eine Freude machen würde.“ Wer an dem Stein interessiert ist, kann sich unter 0160/2637666 bei Hahn melden. Gräber gibt es jedenfalls genug. „Wie viele genau, kann ich gar nicht sagen“, sagt Leurich von der Stadt Kolbermoor. Auf der Website der Gemeinde werden für den Alten Friedhof in der Von-Bippen-Straße über 2200 gelistet, für den Neuen Friedhof am Rothbachl über 800. Darunter sind Familien-, Einzel-, Kinder- und Urnengräber. Dass die Liste aktuell ist, bezweifelt Leurich jedoch.

Was kostet das Grab-Nutzungsrecht?

In Kolbermoor können nur Einwohner oder deren Angehörige beerdigt werden. Auf dem Alten Friedhof gibt es Einzelgräber, in denen bis zu zwei Personen begraben werden können. Ein Randgrab kostet dort 50 Euro jährlich, ein Reihengrab außen 38 Euro und eines in der Mitte 37 Euro. In die Urnengräber passen zwei oder vier Gefäße für 30 oder 35 Euro. In einem Familiengrab können vier Personen bestattet werden. Auch dafür gibt es auf dem Alten Friedhof verschiedene Preise: Ein Wandgrab kostet 165 Euro im Jahr, ein Randgrab 95 Euro, ein Reihengrab 65 Euro und eines in der Mitte 55 Euro. Auf dem Neuen Friedhof sind die Preise etwas niedriger. Ein Einzelgrab kostet dort 43 Euro, ein Familiengrab 70 Euro und ein Urnengrab 43 Euro jährlich. Auf dem Alten Friedhof können Personen die Gräber frei wählen. Auf dem Neuen Friedhof belegt die Stadt die Plätze der Reihe nach, genauso ist es bei den Urnen. plt

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