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von Redaktion

Gasthof zur Post Ausschuss segnet neuen Bebauungsplan für Areal ab

Für die Neubebauung des Areals, auf dem jetzt noch der ehemalige Gasthof zur Post steht, ist der erste Schritt gemacht.

Kolbermoor – Den Weg zu ebnen für eine Neubebauung des Geländes an der Gehrerstraße, auf sich dem jetzt noch der ehemalige „Gasthof zur Post“ befindet – das war das Ziel der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Bereits 2018 hatte es Bemühungen gegeben, für dieses Areal einen Bebauungsplan zu erstellen.

Damals ging man noch davon aus, dass hier wieder Gastronomie oder ein Hotel entstehen würde. Mittlerweile ist eine derartige Nutzung nicht mehr beabsichtigt, die Corona-Pandemie hat dem Gaststättensektor schwer zugesetzt, neue Lokalitäten finden derzeit keine Pächter.

Bereich als
Mischgebiet

Deshalb ließ die Stadt vom Architekturbüro Wüstinger+Rickert einen komplett neuen Bebauungsplan entwerfen, der im Kern das Areal als Mischgebiet festschreibt. Dabei soll der Erdgeschossbereich der zukünftigen Gebäude für Gewerbe freigehalten werden, Wohnnutzung soll nur in den Obergeschossen stattfinden. Der Baumbestand links von der Gehrerstraße soll erhalten bleiben, eine Nutzung wie bisher durch einen Kiosk dort aber nicht mehr erlaubt sein.

Grünfläche
festschreiben

Dieser Punkt war in der Diskussion zum Bebauungsplan vor allem Dagmar Levin (SPD) wichtig gewesen, Christoph Rickert vom Planungsbüro bestätigte noch einmal die Festschreibung einer Grünfläche an dieser Stelle. Sebastian Daxeder (CSU) ging auf die Einbindung der Gehrerstraße in die Staatsstraße ein. Er bemängelte, dass das Problem der Ausfahrt im Planentwurf nicht behandelt werde. Der Zweite Bürgermeister Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor), der die Sitzung leitete, betonte, dass man in dieser Sache mit dem zuständigen Straßenbauamt bereits in Kontakt gewesen sei.

Dem Straßenbauamt
nicht vorgreifen

Das Straßenbauamt plane in absehbarer Zeit keine Veränderung an der Staatsstraße. Man könne mit dem beauftragten Entwurf dem Straßenbauamt in dieser Sache nicht vorgreifen.

Das Straßenbauamt werde aber in der nun kommenden Auslegung – wie alle anderen Träger öffentlicher Belange – gehört. Eventuelle Anforderungen würden daraufhin abgewogen und gegebenenfalls eingearbeitet.

Abstimmung mit
dem Eigentümer

Der Bauausschuss beschloss am Ende einstimmig, den Bebauungsplan erneut aufzustellen. Die Stadt hofft nun, dass sich auch der Grundstücksbesitzer zum Planentwurf äußert. Ziel ist es, in den Rahmen, den der Bebauungsplan absteckt, möglichst schnell die Bauvorstellungen des Grundstücksbesitzers einhängen zu können.

Diese gemeinsame Abstimmung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Areal am östlichen Eingang Kolbermoors so bald wie möglich zu einem optisch ansprechenden Eintrittspunkt in die Stadt wird.

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