Kolbermoor – 968 Hunde gibt es derzeit in Kolbermoor, und für diese Vierbeiner müssen Herrchen und Frauchen ab Januar mehr Steuern zahlen: 60 statt 41 Euro für den ersten Hund, 120 Euro statt 61,50 für den zweiten und jeden weiteren Hund. Dieser neue Steuersatz wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit (18:2 Stimmen) in der jüngsten Stadtratssitzung beschlossen.
Auch die Stadträte waren der Meinung der Verwaltung, dass nach 26 Jahren ohne Erhöhung eine Anpassung angemessen sei. Bei der hatte man sich um Sozialverträglichkeit bemüht, wie Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor), der als Zweiter Bürgermeister die Sitzung leitete, erläuterte: „Wir sind etwa im Mittelfeld der umliegenden Städte und Gemeinden.“ Zudem gibt es für manche Hunde eine auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung.
Im ersten Jahr
keine Steuern
Ab Januar gilt: Wer sich seinen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt fürs erste Jahr keine Steuern. Gleiches gilt für Hundebesitzer, die mit ihrem Schützling einen „Hundeführerschein“ erwerben.
Zu guter Letzt, so der Zweite Bürgermeister, dürfe man auch nicht aus den Augen verlieren, dass die Stadt sich sehr wohl um Service für die Hundehalter bemühe: Ständer mit Beuteln für die Hinterlassenschaften der Hunde gäbe es reichlich, mehr als in manchen anderen Gemeinden, und sie seien auch stets aufgefüllt.
Größeren Diskussionsbedarf gab es bei der Tatsache, dass in der neuen Satzung „Kampfhunde“ mit einer eigenen Steuer belegt werden, die sich auf 500 Euro beläuft. Diese Regelung betrifft in Kolbermoor derzeit 16 Hunde. Dr. Berthold Suldinger (SPD) wollte zunächst wissen, welcher Grund hinter dieser „gesonderten Steuerklasse“ stecke. Dieter Kannengießer erläuterte, dass man sich bei der Satzung an der neu herausgegebenen Mustersatzung des Innenministeriums orientiert habe. Zweck sei es dort, die Zahl der Hunde mit erhöhtem Aggressionspotenzial in dichtbesiedelten Wohngebieten möglichst zu reduzieren.
Kampfhund sei aber nicht gleich Kampfhund, wandte Berthold Suldinger ein, hier werde in der staatlichen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ja in zwei Klassen getrennt: In der einen befänden sich Rassen, die in Bayern meist sowieso nicht gehalten werden dürften, in der anderen aber Hunde, von denen nicht jeder zwingend ein aggressives Verhalten aufweisen müsse. Ob man hier, auf der Basis einer Wesensprüfung, nicht eine entsprechende Abstufung vornehmen könne?
Dieter Kannengießer bestätigte, dass die Mustersatzung für die Kategorie II die Möglichkeit einer abgestuften Besteuerung offenlasse. Daraufhin stellte Dagmar Levin (SPD) den Antrag, die Besteuerung von Kampfhunden, für die ein Wesenstest vorgelegt werden kann, auf 250 Euro zu reduzieren. Diesen Antrag nahm der Stadtrat ebenfalls mit 18:2 Stimmen an.
Im vorberatenden Hauptausschuss hatte Sebastian Daxeder (CSU) noch die Anregung gegeben, einen Bußgeld-Mindestbetrag für den Fall festzuschreiben, dass gegen die Satzung verstoßen wird. Diesem Vorschlag, so Dieter Kannengießer, ist die Verwaltung nicht gefolgt. Eine abschreckende Wirkung sollen die Bußgelder haben, müssten aber doch an die jeweiligen Umstände angepasst werden können: Es sei ein Unterschied, ob jemand nur vergessen habe, die Hundemarke mitzunehmen oder schlicht seinen Kampfhund nicht versteuere. Die maximale Bußgeldgrenze liegt bei 10000 Euro.