Jugend steht im Vordergrund

von Redaktion

Stadt fördert Vereine finanziell – Stichtag für Antragsabgabe verlegt

Kolbermoor – Es ist eine unumstrittene Tatsache, dass Vereine für das Gemeinschaftsleben von Gemeinden und Städten von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso klar ist auch, dass sie diese Bedeutung nicht zuletzt auch durch ihre Jugendarbeit erlangen. Sich in ein Team einzufügen, gemeinsam etwas zu erreichen, Freundschaften aufzubauen – all das lernt und erlebt man in den Vereinen.

55000 Euro für
neun Gruppierungen

Von daher nur folgerichtig, dass der Kolbermoorer Stadtrat, als im Februar die Richtlinien für die städtische Vereinsförderung zu überarbeiten waren, den Aspekt der Jugendbetreuung besonders hervorheben wollte. Maßgebend für die Förderung sollte in Zukunft die im Verein geleistete Jugendarbeit sein, gekoppelt mit einem Nachweis über die Qualifikation derer, die sich in den Vereinen um den Nachwuchs kümmern.

Um den Vereinen genügend Zeit zu lassen, sich auf der neuen Basis um Förderungen zu bewerben, wurde der Stichtag für die Antragsabgabe in den August verlegt, auch wurden – anders als sonst üblich – alle Vereine angeschrieben und auf die Möglichkeit der Förderung hingewiesen. In der jüngsten Stadtratssitzung konnte Hauptamtsleiterin Elisabeth Kalenberg nun das Ergebnis vorstellen: 14 Vereine hatten sich um eine Förderung beworben, von denen neun förderungsfähig sind. Auf sie wurde der Förderungstopf von 55000 Euro aufgeteilt, wobei bei der Verteilung die Anzahl der betreuten Jugendlichen wie die Anzahl der qualifizierten Betreuer die entscheidende Rolle spielte. Die entsprechenden Gelder sollen noch im November ausgezahlt, die Vereine zeitnah in den nächsten Tagen angeschrieben werden. Für Elisabeth Kalenberg ist die neue Förderungsrichtlinie ein Erfolg. Der Wunsch des Stadtrates, über die Förderrichtlinie wichtige Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Jugendarbeit zu definieren, sei erfüllt.

Nach der neuen Richtlinie muss zumindest ein Betreuer eine sogenannte Jugendleitercard (Juleica) oder gleichwertige Befähigungen nachweisen können. Das Vorhandensein der Befähigung ist damit nachprüfbar und ihre Standards sind festgelegt. Unter anderem werden bei der entsprechenden Ausbildung Spiel- und Medienpädagogik vermittelt, es geht um Werteorientierung, um Prävention sexueller Gewalt und es gibt natürlich auch Informationen zu Rechts- und Versicherungsfragen.

Qualifikationen
erforderlich

Bei vielen Vereinen verfügen die Jugendbetreuer bereits über eine entsprechende Qualifikation, für alle anderen wäre sie mit maßvollem Aufwand zu erwerben: Verlangt wird eine Ausbildungszeit von 40 Stunden sowie ein Erste-Hilfe-Kurs. Die Hauptamtsleiterin dazu: „Das sind Anforderungen, die an drei, vier Wochenenden zu erlangen sind, dann drei Jahre gelten und den Vereinen am Ende bares Geld bringen können“.

Elisabeth Kalenberg hofft, dass sich im kommenden Jahr auch wieder mehr Vereine um Förderung bemühen werden. Im vergangenen Jahr waren 24 Vereine in den Genuss des Fördertopfes bekommen, von denen, wie Elisabeth Kalenberg meint, die meisten auch unter den neuen Richtlinien förderfähig wären. Abgestimmt wurde bei diesem Punkt nicht – das Gremium wurde lediglich darüber informiert.

Anmeldung bis 1. März

Für die Förderung 2022 endet die Frist, bis zu der die Anträge eingegangen sein müssen, am 1. März. Die Förderungsrichtlinie ist auf der Homepage der Stadt (www.kolbermoor.de) einzusehen, die entsprechenden Formulare werden derzeit noch einmal überarbeitet, sie sollen ab Mitte Dezember ebenfalls auf der Homepage zu finden sein. Die Formulare können erst ab Januar ausgefüllt werden, da sie den Mitgliederstand zum 1. Januar 2022 enthalten müssen.

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