Kolbermoor – Weil er eigene Tabletten, die ihm bei der Bewältigung seiner Rauschgiftsucht, weiterverkauft hatte, musste sich jetzt ein 44-jähriger Kolbermoorer in Rosenheim vor dem Schöffengericht verantworten.
Der Mann bekam im Sommer 2020 von seinem Arzt jeweils für immer eine Woche Subutex-Tabletten – ein Ersatzstoff für Heroin. Allerdings nahm er sie nicht selbst ein, sondern verkaufte sie an einen Kolbermoorer (42).
Mutter stellt ihren
Sohn zur Rede
Der wohnte bei seiner Mutter, der auffiel, dass der 44-Jährige immer wieder kurz ihren Sohn besuchte. Daraufhin stellte sie ihren Sohn zur Rede. Er gab zwar einen falschen Namen an, aber die Mutter hatte sich dessen Kfz-Kennzeichen notiert, sodass der Angeklagte identifiziert werden konnte. Aus den Chat-Nachrichten des 42-Jährigen ging hervor, dass er bis zu 18 Mal einzelne Subutex Tabletten von dem Angeklagten erworben hatte.
In einem Rechtsgespräch versuchte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, auszuloten, ob für seinen Mandanten bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe in Frage käme. Nachdem von dem Käufer eine Aussage wohl nicht zu erreichen wäre – der hatte nach wie vor ein Aussage-Verweigerungsrecht – wäre ein solches Geständnis nach Einschätzung des Anwalts hilfreich für den Fortgang des Verfahrens. Zudem hatte der 44-Jährige von sich aus nun den Arzt gewechselt, der ihn nicht nur mit einem anderen Präparat versah, sondern bei dem er sich nun auch täglich einfinden musste, um unter Aufsicht das Präparat einzunehmen. Tatsächlich einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger darauf, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Gutachter, Professor Michael Soyka, berichtete, dass der Angeklagte nach jahrelanger Heroinabhängigkeit und einer Langzeit-Therapie seit 2015 substituiert werde – mittlerweile unter strenger Aufsicht.
Aufgrund der „sehr gezielten und planmäßigen Vorgänge“ komme eine verminderte Schuldfähigkeit nicht in Betracht. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie sei wohl gegeben. Jedoch sei sie in diesem Falle nicht zwingend geboten. Der Angeklagte werde erfolgreich substituiert, gehe seit Langem einer geregelten Arbeit nach und habe auch ansonsten ein stabiles Umfeld.
Der Staatsanwalt stellte in seinem Schlussvortrag fest, dass der Angeklagte zwar gewerbsmäßig Handel mit Opiaten getrieben habe. Es sich aber immer um recht geringe Mengen gehandelt hatte. Zusammen mit dem Geständnis ermögliche das, die von ihm beantragte Haftstrafe von zwei Jahren noch zur Bewährung auszusetzen.
Zusätzliches
Bußgeld
Der Verteidiger unterstrich nochmals, dass es sich bei seinem Mandanten um eine Krankheit, eine süchtige Fehlhaltung handle. Er beantragte eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, die wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert, zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Das Gericht entschied sich für eine Haftstrafe von 21 Monaten, die es zur Bewährung auf vier Jahre aussetzte. Um zu verhindern, dass dies als Freispruch empfunden würde, verhängte das Gericht ein Bußgeld von 2700 Euro. Die Bewährungszeit wird dazu von einem Bewährungshelfer überwacht werden.