Grundsteuer bleibt unverändert

Kolbermoor – Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2022, beispielsweise im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß des Grundsteuergesetzes oder des Messbetrages, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie

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Samstag, 16. Mai 2026

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