Grundsteuer bleibt unverändert

von Redaktion

Kolbermoor – Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2022, beispielsweise im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß des Grundsteuergesetzes oder des Messbetrages, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie 2021 festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2022 erhalten, 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2021 zu entrichten haben. Der Bescheid hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren wird vom Landkreis Rosenheim erlassen. Sofern kein neuer Bescheid ergangen ist, gilt die bisherige Festsetzung ebenfalls weiterhin.

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