Neue Häuser am Stadtrand

von Redaktion

Warum sich der Bauausschuss für die beantragte Bebauung entschieden hat

Kolbermoor – Streng wird im Kolbermoorer Bauausschuss darauf geachtet, dass die Stadtgrenzen das bleiben, was sie sein sollen: ein allmählicher Übergang von der landwirtschaftlichen Umgebung in den bebauten Raum. An der Stadtgrenze bereits höhere Mehrgeschossbauten im Stil von Trabantensiedlungen – so ein Bild wird es in Kolbermoor nicht geben, auch wenn die Frage nach mehr Wohnraum, eine Dauerherausforderung ist.

Optische und
praktische Gründe

Dies geschieht nicht nur aus optischen Erwägungen heraus, und aus dem Bemühen das gewachsene Siedlungsbild Kolbermoors zu erhalten, wie Bürgermeister Peter Kloo (SPD) erläutert. Sondern auch aus praktischen Gründen: Die Versorgung mit breitbandgestütztem Internet, eine belastbare Verkehrsanbindung – all das ist für größeren Neuzuzug an den Stadträndern schwieriger bereitzustellen als drinnen in der Stadt.

Der Gesetzgeber ist hier ähnlicher Ansicht und schränkt Bautätigkeit gerade im sogenannten Außenbereich stark ein. Hier ist eigentlich nur der Ersatz für bereits bestehende, meist ehemals landwirtschaftliche Gebäude erlaubt. Es soll vermieden werden, dass gewissermaßen Keimzellen für eine schleichende Stadterweiterung geschaffen werden. Deshalb sind im Außenbereich bei der Umnutzung von solchen ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen auch nur drei Wohneinheiten erlaubt.

Genau für ein solches Vorhaben im Bereich der Königseestraße lag dem Bauausschuss in der jüngsten Sitzung ein entsprechender Bauantrag – Doppelhaus mit drei Wohneinheiten und Garagen – vor, der nach Ansicht der Stadtverwaltung aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfähig war. Die Begründung dafür war in den Sitzungsunterlagen für die Stadträte, in der sogenannten Sachverhaltsbeschreibung, ausführlich dargestellt, sodass es im Gremium keine Diskussion darüber gab. Die Abstimmung fiel aber dennoch nicht einstimmig aus, zwei der sechs Ausschussmitglieder stimmten dagegen. Kurz: Die Doppelhäuser dürfen gebaut werden – aber keine großen Mietshäuser.

Bürgermeister Peter Kloo hatte vorher in seiner eigenen Beurteilung der Sachlage betont, dass es wichtig sei, „das Baurecht in beide Richtungen eindeutig zu belassen“. Anfragen, die mit den Gesetzesvorgaben konform gingen, sei das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Planungen jedoch, die den Entwicklungszielen und den entsprechenden Festsetzungen der Stadt widersprächen, seien auch in Zukunft nicht genehmigungsfähig.

Er bezog sich damit auf einen Sachverhalt, der schon vor knapp einem Jahr Unruhe unter den Anliegern ausgelöst hatte.

Gerüchte
ohne jede Basis

Damals kursierten Gerüchte, dass in diesem Bereich seitens des Grundstücksbesitzers Wohnbebauung in größerem Stil angedacht sei. Schon in der Bauausschuss-Sitzung vor einem Jahr hatte der Bürgermeister unmissverständlich klar gemacht: „Dieses Areal südlich der vorhandenen Bebauung an der Eibseestraße ist Außenbereich. Es gibt weder seitens der Verwaltung noch seitens des Stadtrates irgendeine Überlegung, hier eine Bauleitplanung zu erstellen, die an diesem Sachverhalt etwas ändern würde“.

Der Flächennutzungsplan der Stadt, so bekräftigte der Bürgermeister auch jetzt noch einmal in einem Nachgespräch, sei ein Ergebnis intensiver neunjähriger Arbeit mit gründlichster Überlegung. Er sei nach wie vor ein absolut tragfähiges Konzept und damit die Grundlage jeder Siedlungsentwicklung.

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