Stadtgärtner Simon Reiter. Foto Riediger
Kolbermoor – „Der Asiatische Moschusbockkäfer ist ein eingeschlepptes Tier, das bekämpft werden muss“, sagt Simon Reiter. Kolbermoors Stadtgärtner kennt die Probleme, die der Käfer mit sich bringt, nur zu gut.
Laut Reiter zerstöre er, ähnlich wie der Borkenkäfer, Gehölz – in erster Linie Kirschgehölz. „Höchstwahrscheinlich ist der Asiatische Moschusbockkäfer vor einigen Jahren mit Transportholz hierhergekommen“, sagt der Stadtgärtner.
Während es um das Tier im Herbst und Winter ruhiger wird, sorgt es nun im Frühling wieder für Aufsehen. „Jetzt ist die Phase, in der die Käfer wieder aktiv werden“, sagt Reiter.
Deshalb müsse man die Menschen sensibilisieren, damit sie etwa auch im heimischen Garten auf möglichen Befall des Moschusbockkäfers aus Asien achten. Ein mögliches Zeichen, so Reiter, sei sogenanntes „Bohrmehl“. Kleine Holzbrösel also, die von zwei bis drei Millimeter großen Bohrlöchern stammten. „Hundertprozentig sicher kann man sich aber nicht sein, ob das vom Asiatischen Moschusbockkäfer kommt.“
Augenmerk auf
mögliche Spuren
Er selbst legt gerade jetzt während seiner städtischen Baumkontrollen ein besonderes Augenmerk auf mögliche Spuren des Schädlings. Laut Reiter sollte dies auch in der Bevölkerung geschehen.
Bereits 2019 erließ die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Allgemeinverfügung über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers, in Fachkreisen „Aromia bungii Faldermann“ genannt. Die Verfügung betrifft die Gebiete der Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim sowie der Gemeinden Bad Feilnbach, Großkarolinenfeld, Prutting, Raubling, Rohrdorf, Schechen und Stephanskirchen. Die Allgemeinverfügung geht zurück auf einen EU-Durchführungsbeschluss zum Schutz vor Einschleppung und Ausbreitung des Käfers.
Laubgehölze
in Gefahr
Laut LfL ist der Asiatische Moschusbockkäfer ein Schädling, der auch gesunde Laubgehölze befällt. Sein Auftreten in Kolbermoor ist seit 2011 bekannt. Der Käfer befällt Gehölze der Gattung Prunus (beispielsweise Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Kriecherl, Mirabelle, Aprikose, Pfirsich und Lorbeerkirsche). Die Quarantäne-Gebiete werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft kontrolliert und betreut. Besitzer von Grundstücken, auf denen ein entsprechender Befall des Käfers festgestellt wird, sind verpflichtet, diese zu melden. Werden also etwa der Käfer selbst oder Befallssymptome wie Ausbohrlöcher, Eiablagestellen, Rindenschäden mit Auswurf von Nagespänen oder Reifungsfraßstellen gefunden, ist die betroffene Pflanze unverzüglich mit genauer Angabe des Standortes zu melden. Meldungen sind an die LfL zu richten. Betroffene sind verpflichtet, die befallene Pflanze „unverzüglich zu fällen oder fällen zu lassen und das Holz entsprechend den Anweisungen des LfL zu entsorgen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Auch die Wurzeln seien zu entfernen, falls unterhalb des Wurzelhalses Fraßgänge festgestellt werden. Ansprechpartner ist die LfL, E-Mail: aromia@LfL.bayern.de.