Kolbermoor – An die Bruder-Konrad-Kapelle am Glasberg 9a darf ein Turm angebaut werden. Einen entsprechenden Antrag stellte die Priesterbruderschaft St. Pius X. schon Anfang des Jahres. Diesen hatte der Bauausschuss im April einstimmig abgelehnt (wir berichteten). In der Juli-Sitzung bekam das Projekt nun doch das gemeindliche Einvernehmen. Was hat sich in den vergangenen Wochen geändert?
Die Bruderschaft wünscht sich an der kleinen Kapelle am Glasberg ein christliches Symbol. Deshalb soll rechts neben dem Eingang ein knapp 13 Meter hoher und zwei Meter breiter Turm entstehen, der direkt ans Gebäude angebaut wird. Ursprünglich sollte dieser eine Tiefe von 40 Zentimetern haben, und genau die war der Knackpunkt. Denn mit diesen Maßen galt das Vorhaben als „Fassadenelement“ und durfte die im für den Glasberg geltenden Bebauungsplan vorgeschriebene Wandhöhe nicht überschreiten. Auch das Landratsamt hatte der Stadt signalisiert, dass nach den Vorgaben des Bebauungsplans ein Turm mit diesen Abmessungen nicht genehmigungsfähig wäre. Nun wurde ein alternativer Plan vorgelegt: Ein richtiger Turm mit einer Firsthöhe von 12,73 Metern, eine Breite von zwei Metern und einer Tiefe von 1,50 Metern. Damit handelt es sich nach Informationen des Kolbermoorer Bauamtes nun nicht mehr um ein „Wandelement“, sondern um einen „Turm als Bestandteil der Kirche“. Aufgrund der Bauweise seien zudem die Bedenken zur Standsicherheit ausgeräumt. Der Turm soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 Grad erhalten, was der Dachneigung der Kapelle entspricht. Die Verwaltung empfahl dem Bauausschuss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, denn: „Auch wenn das Projekt den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandhöhe widerspricht, wird das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt.“ Einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes könne also zugestimmt werden. Der Bauausschuss folgte der Empfehlung und gab dem Projekt mit 5:2 Stimmen grünes Licht. Über die Baugenehmigung entscheidet das Landratsamt. ka/jt