Einstimmige Veränderungssperre für nördliche Gehrerstraße

Die Veränderungssperre gilt nur für die Grundstücke im rot umrandeten Bereich der Gehrerstraße.  Stadt Kolbermoor

Die Veränderungssperre gilt nur für die Grundstücke im rot umrandeten Bereich der Gehrerstraße. Stadt Kolbermoor

Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig – Stadt sichert sich trotzdem ihre Planungshoheit

Kolbermoor – Mit einem einstimmigen Ratsbeschluss und einer Veränderungssperre hat die Stadt Kolbermoor ihre Planungshoheit für den nördlichen Bereich der Gehrerstraße gesichert. Vor einem Jahr hatte der Bauausschuss die Aufstellung eines Bebauungssplanes für diesen Bereich beschlossen. Grundlage da

Samstag, 9. Mai 2026

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