Kolbermoor – Mit einem einstimmigen Ratsbeschluss und einer Veränderungssperre hat die Stadt Kolbermoor ihre Planungshoheit für den nördlichen Bereich der Gehrerstraße gesichert. Vor einem Jahr hatte der Bauausschuss die Aufstellung eines Bebauungssplanes für diesen Bereich beschlossen. Grundlage dafür war der Vorentwurf des Architekturbüros Wüstinger und Rickert, der das Areal als Mischgebiet festschreibt (wir berichteten). Ziel war es, den Erdgeschossbereich künftiger Gebäude für Gewerbe freizuhalten und die Obergeschosse fürs Wohnen zu nutzen. Auch soll der Baumbestand links der Gehrerstraße erhalten bleiben, eine Nutzung wie bisher durch einen Kiosk dort aber nicht mehr erlaubt sein. Damit soll das Areal am östlichen Eingang Kolbermoors optisch ansprechender gestaltet werden.
Die Bauleitplanung ist noch nicht abgeschlossen. Der Bebauungsplan muss noch einmal ausgelegt werden, um Bürger und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Mit der Veränderungsperre wird nun garantiert, dass während der Arbeit am Bebauungsplan keine Veränderungen im definierten Gebiet vorgenommen werden können, die den städtischen Planungen zuwiderlaufen. Die Veränderungssperre erlischt, sobald ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt oder nach Ablauf von zwei Jahren. ka