Kolbermoor – Tiefbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von etwa 4,1 Millionen Euro wurden im aktuellen Haushalt der Stadt Kolbermoor eingeplant. Dazu zählt auch die Erschließung des Baugebietes Gärtnerstraße, für die die Stadt in diesem Jahr 840000 Euro eingeplant hat. Zwar ist der Straßenbau noch nicht abgeschlossen. Trotzdem kann die Stadt bereits Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge von den Besitzern der anliegenden Grundstücke einfordern. Warum der Stadtrat die Straße dafür in drei Abschnitte einteilen muss, wurde in der jüngsten Stadtratssitzung erläutert.
Refinanzierung
der Investitionen
Erschließungsbeiträge sind für die Gemeinden eine wesentliche Grundlage für die Refinanzierung von Straßenbauten. „Da sich im Erschließungsbeitragsrecht einiges geändert hat, haben wir viele Gespräche mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes und dem Bayerischen Gemeindetag geführt, um das Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen“, informierte Bürgermeister Peter Kloo (SPD). Eine Hürde sei beispielsweise, dass nach der Rechtssprechung eine Erschließungsstraße in Abschnitte eingeteilt werden müsse, sobald eine andere Straße einmünde. An der neuen Gärtnerstraße ist das der Fall. Deshalb wurde sie auf einheitlichen Beschluss des Stadtrates in drei Abschnitte geteilt.
In der Grafik sind die einzelnen Abschnitte farblich markiert, die nach Vorgaben des Baugesetzbuches abgerechnet werden. Grundsätzlich zahlt die Kommune demnach einen Eigenanteil von zehn Prozent der Erschließungskosten. Die anliegenden Grundstückseigentümer müssen 90 Prozent übernehmen. Dabei errechnet sich der Anteil der einzelnen Anlieger entsprechend der Größe und Bebaubarkeit ihrer Grundstücke. Ab dem ersten Spatenstich für eine Straße kann die Kommune Abschlagszahlungen erheben. Kolbermoor macht es jetzt – sieben Monate nach Baubeginn.
Betroffen sind folgende Abschnitte: Blau markiert ist Anlage 1 – die Verbindung von der neuen Gärtnerstraße zur Schwarzenbergstraße. Anlage 2 wird in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der orange markierte Straßenabschnitt führt zur Staatsstraße. Pink hervorgehoben ist der Abschnitt, der die alte mit der neuen Gärtnerstraße verbindet. Für diese Bereiche werden am 15. November die Vorausleistungsbescheide verschickt.
Am Donnerstagabend waren die betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Anliegerversammlung eingeladen, in der das Prozedere genau erläutert wurde. „Der Anteil der Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten beträgt 90 Prozent“, erklärt Stadtbaumeister Andreas Meixner. „Davon werden als Vorausleistung 90 Prozent fällig.“
Die Gesamtkosten für den Straßenbau in den drei genannten Abschnitten belaufen sich auf circa 840000 Euro. Darin enthalten sind neben dem Straßenbau auch Versickerungsanlagen, Ingenieurhonorarkosten und Straßenbeleuchtung sowie anteilige Kosten für die Straßenentwässerungsanlagen. Mit der Fertigstellung der Straße wird im Frühjahr gerechnet. Die Endabrechnung kann erst erfolgen, nachdem alle Baufirmen ihre Rechnungen gestellt haben und die tatsächlichen Herstellungskosten der Straße bekannt sind. „Ich rechne Anfang 2024 damit“, so Meixner.
Anlieger der neuen Gärtnerstraße sind vor allem die Bauträger der Neubauprojekte. „Es sind aber auch Altanlieger dabei, die durch eine Grunddienstbarkeit dazu verpflichtet wurden, mit Fertigstellung der Gärtnerstraße von dort erschlossen zu werden“, erläuterte der Bürgermeister. „Damit erlischt ihr Zufahrtsrecht über die Schwarzenbergstraße.“
Eine Besonderheit gibt es im Bereich der Anlage 2. Im gelb markierten Bereich – Abschnitt 2/II – fallen momentan noch keine Erschließungsbeiträge an. „Hier kann der Bau der Straße erst in einigen Jahren erfolgen, da die Stadt dafür noch Grund erwerben muss“, erläuterte Meixner. Die Altanlieger im „gelben Bereich“ müssen also auch noch keine Abschlagszahlungen leisten.
Etwa 50 Meter sind
gar nicht betroffen
Ein Abschnitt von circa 50 Metern – beginnend von der Brückenstraße in die Gärtnerstraße hinein – wird gar nicht umgelegt, denn: „Seit 1. April 2021 können für Straßen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, wenn seit ihrer erstmaligen Herstellung 25 Jahre oder mehr vergangen sind“, erläuterte der Bürgermeister. „Dieser Ausbau geht auf Kosten der Steuerzahler.“