Kolbermoor – „Es ist richtig gefährlich“, machte ein Lohholzer in der Bürgerversammlung auf die Verkehrssituation an der Aiblinger Straße in Lohholz aufmerksam. Kaum ein Verkehrsteilnehmer beachte, dass er an haltenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit und in ausreichendem Abstand vorbeifahren dürfe. Auf der südlichen Straßenseite gebe es für die schwächsten Verkehrsteilnehmer – die Schulkinder und die Bewohner des Seniorenheims – keinen sicheren Fußweg. Entlang der gesamten Straße gebe es nicht eine einzige Querungshilfe. Sein Anliegen: „Wie kann man die Aiblinger Straße sicherer machen?“
Zebrastreifen sind
nicht umsetzbar
Bürgermeister Peter Kloo stimmte der Einschätzung des Lohholzers zu: „Zum Glück gab es hier noch keine größeren Vorfälle.“ Die Stadt habe für die Kreisstraße schon mehrfach mit Landratsamt und Polizei nach Lösungen gesucht. Verkehrssicherungs- und Bauunterhaltspflicht für die Aiblinger Straße liegen beim Landkreis Rosenheim als Straßenbaulastträger.
Die Errichtung von Zebrastreifen, so informierte der Bürgermeister, scheitere an den gesetzlichen Grundlagen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden können, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind. Das ist in Lohholz nicht der Fall. Zwar wird die Straße im Norden von einem 2,50 Meter breiten Geh- und Radweg flankiert. Im Süden aber fehlt er. Die dafür erforderlichen Grundstücke befinden sich nach Informationen der Stadtverwaltung in Privatbesitz. Ein weiterer Punkt: Dem Fußgänger soll nach StVO mit einem Zebrastreifen nur dann Vorrang gegeben werden, wenn er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Das könnte für Lohholz zwar pauschal behauptet werden, wäre da nicht noch eine weitere Hürde: „Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Fußgängeraufkommen nötig macht“, sagt das Gesetz. Das Verkehrsaufkommen zwischen Kolbermoor und Bad Aibling ist hoch, fürs Gesetz passieren also „ausreichend“ viele Fahrzeuge die Ortsverbindungsstraße. Aber es sind zu wenige Fußgänger, die pro Stunde die Kreisstraße queren wollen. Mindestens 50 müssten es nach Gesetz sein.
Zudem, so betonte der Bürgermeister, biete ein Zebrastreifen nur eine „Scheinsicherheit“. Nach der StVO müssen Fahrzeugführer Fußgängern das Überqueren ermöglichen, wenn erkennbar ist, dass sie den Zebrastreifen benutzen wollen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen, wenn nötig, warten. Kurzum: Wie bei einem haltenden Bus wären die Schulkinder also auch mit dem Zebrastreifen vor allem auf die Rücksichtnahme der Autofahrer angewiesen.
Querungshilfen
wären beste Lösung
Die beste Variante für die Aiblinger Straße in Lohholz wären Querungshilfen. Diese, so informierte Kloo, scheiterten aber an den fehlenden Grundstücken. Wie Stadtbaumeister Andreas Meixner erläuterte, müsste die Mittelinsel einer Querungshilfe mindestens 2,50 Meter breit sein. Bei einer Straßenbreite von 6,50 bis sieben Metern und einer erforderlichen Verbreiterung der Straße müssten dafür auf jeden Fall Grundstücke zugekauft werden. Dass die Kreisbaubehörde des Landratsamtes die Errichtung von Querungshilfen plane, sei ihm nicht bekannt, informierte Meixner.
Eine Anfrage des Mangfall-Boten, ob Umbauten der Aiblinger Straße im Bereich Lohholz geplant seien, verneint auch das Landratsamt: „Von einer geplanten Querungshilfe ist uns nichts bekannt“, informiert Michael Fischer. Er betont: „Das könnte sich aber leicht erklären lassen, denn: Wenn die Stadt eine Querungshilfe möchte, müsste sie sich zunächst um den benötigten Grund kümmern.“
Doch wieso soll die Stadt für die Querungshilfe einer Kreisstraße zahlen? „Das ist gelebte Praxis. Dem Straßenbaulastträger geht es in erster Linie darum, dass der Verkehr rollt. Sobald Belange der Bürger betroffen sind, muss die Kommune übernehmen“, erläutert Andreas Meixner und erinnert an die Querungshilfe in Pullach. Auch dort hatten sich vor Jahren Bürger für mehr Sicherheit an der Staatsstraße 2089 eingesetzt. Erforderlichen Grunderwerb sowie Planung und Bau der Querungshilfe hat die Stadt Kolbermoor bezahlt. „Und auch für die Straßenbeleuchtung an Kreis- oder Staatsstraßen sorgen wir“, so der Stadtbaumeister.
30er-Strecke muss
beantragt werden
Die Bürgeranfrage nach dem Bau eines Gehweges auf der südlichen Seite der Aiblinger Straße bis zur Einmündung der Mietrachinger Straße wollte Bürgermeister Peter Kloo als Anregung in künftige Gespräche mit Landratsamt und Polizei mitnehmen. „Bei uns ist diesbezüglich noch nichts angekommen“, informierte Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Eine weitere Lösung wäre die Errichtung einer 30er-Strecke, zumal sich mit dem Seniorenheim „Haus Lohholz“ direkt an der Kreisstraße eine schützenswerte Einrichtung befindet. Nach Informationen der Stadtverwaltung sei der entsprechende Antrag eines Bürgers ans dafür zuständige Landratsamt weitergeleitet worden.
Das Landratsamt allerdings verneint das: „Ein Antrag auf Tempo 30 in Lohholz ist bisher nicht gestellt worden“, informiert Pressesprecher Fischer. Er erklärt grundsätzlich: „An Hauptverkehrsstraßen wie der RO13 in Lohholz sind die rechtlichen Hürden für die Anordnung von Tempo 30 hoch. Es könnte umgesetzt werden, wenn schutzbedürftige Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Pflegeheime vorhanden wären und ein direkter Zugang der Einrichtung zur Straße bestehen würde.“ Das Problem hier: Der Zugang zum „Haus Lohholz“ befindet sich an einer Nebenstraße.