Rosenheim – Wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilte das Schöffengericht Rosenheim zwei 49- und 40-jährige Polen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten. Sie sollen an einem Schockanruf als Geldabholer beteiligt gewesen sein.
War es nur eine Spritztour nach Bayern oder war die Fahrt Teil einer groß angelegten Betrugsmasche? Diese Frage hatte das Schöffengericht Rosenheim zu klären. Laut Anklage agierten die beiden Angeklagten als Abholer-Team nach dem „Modus Operandi Schockanruf“. Mit der Masche sollten von einem 72-jährigen Kolbermoorer 70000 Euro ergaunert werden.
Schockanruf kann
Senior nicht schocken
Ein angeblicher Polizeibeamter hatte am 3. Juni bei dem Rentner angerufen und versucht, ihn mit einer frei erfundenen Geschichte in Panik zu versetzen. Er gaukelte dem Rentner vor, dass dessen Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe, sich in Untersuchungshaft befinde und nur gegen Zahlung einer Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt werden könne.
Doch der Anruf hatte nicht die gewünschte Wirkung. „Mir war klar, dass das nicht stimmt“, sagte der Rentner vor Gericht. Er sei zum Schein auf die Anweisungen des Anrufers eingegangen, währenddessen habe seine Ehefrau die Polizei informiert, die daraufhin die weiteren Verhandlungen mit dem Anrufer unterstützend begleitet habe. Auch einen Nachbarn hatte das Paar mit eingebunden. Er habe als angeblicher Bankangestellter telefonisch mitgeteilt, dass es eine Stunde dauern werde, bis das Geld zu beschaffen sei.
In mehreren weiteren Telefonaten seien dann die Übergabemodalitäten geklärt worden. Währenddessen sei des Öfteren eine weinende Frau ans Telefon geholt worden, die die unter Schock stehende Tochter darstellen sollte, sagte der Rentner. Im weiteren Gesprächsverlauf forderte der Anrufer laut Anklage, den Kolbermoorer auf, nach München zu fahren. Nachdem der Rentner das verneinte, wurde vereinbart, dass er mit dem Zug nach Rosenheim fährt, um dort die Tochter abzuholen. Die 71-jährige Ehefrau sollte mit dem Geld zu Hause bleiben.
Geldübergabe in
Kolbermoor geplant
Nachdem ihr Ehemann das Haus verlassen hatte, wurde sie telefonisch darüber informiert, dass alles geklärt sei, und ihr Ehemann mit einem Gutachter zurückkehren werde. Wenig später wurde sie aufgefordert, mit dem Geld zu einem Treffpunkt in Kolbermoor zu gehen, wo die Übergabe stattfinden sollte. Dabei wurde sie durch Polizeikräfte observiert. Den Beamten fiel ein Golf mit polnischem Kennzeichen im unmittelbaren Umfeld des Ehepaars auf. Die beiden Angeklagten hätten sich konspirativ aus dem Fahrzeug begeben, die 71-Jährige beobachtet und per Handzeichen und Handy kommuniziert. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten das Geld an sich nehmen und schnellstmöglich mit den Hintermännern in Polen aufteilen wollten. Bevor es dazu kam, klickten jedoch die Handschellen.
Die Angeklagten machten vor Gericht keine Angaben. Die beiden Verteidiger Raphael Botor und Hartmut Wächtler räumten für ihren Mandanten die Anwesenheit am Tatort ein. Der 40-Jährige sei zu der Zeit in keiner guten physischen und psychischen Verfassung und zudem arbeitslos gewesen. Er habe den Mitangeklagten, der angeblich seine Schwägerin in Bayern besuchen wollte, nur begleitet, weil er nichts Besseres vorgehabt habe. Von einem geplanten Verbrechen habe er nichts gewusst. Dirk Asche und Susanne Schomandl erklärten, dass ihr Mandant Ende 2021 mit einer Transportfirma pleitegegangen sei. Der 49-Jährige sei in Geldnot gewesen, deshalb habe er den Auftrag angenommen, einen Tschetschenen in Kolbermoor vom Bahnhof abzuholen. Er habe gedacht, dass es sich dabei um einen Flüchtling handle. Als er stattdessen den Auftrag bekommen habe, Geld von einer alten Frau abzuholen, habe er sich geweigert und den Ort schnellstmöglich verlassen wollen. Die Anklage basiere auf einer Vielzahl von Vermutungen, deshalb seien die beiden Angeklagten freizusprechen, forderten die Verteidiger.
Für Staatsanwalt Hohenleitner war der Tatvorwurf bestätigt. Der Vorfall sei nach einem typischen Tatmuster abgelaufen: Die Aussagen der Polizeibeamten und des Ehepaars seien glaubhaft, und es gäbe keinen erklärbaren anderen Grund, warum sich die Angeklagten am Tatort aufgehalten hätten.
Schlag gegen
Bandenkriminalität
Die organisierte Kriminalität nehme deutlich zu, deshalb müsse mit dem Strafmaß ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Die beiden Angeklagten seien deshalb zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.
Das Schöffengericht blieb mit seinem Strafmaß darunter, hatte jedoch auch keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Es sei unglaubwürdig, dass der 40-jährige Angeklagte nur nach Bayern zum Spazierengehen gekommen sei, und dass der 49-Jährige aus inneren Motiven von der Tat zurückgetreten sei, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Knoblauch.