Grundsteuer bleibt für 2023 gleich

Kolbermoor – Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2023 (zum Beispiel im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß Paragraf 25 Absatz 3 Grundsteuergesetz oder des Messbetrages) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe und zur gleichen F

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Freitag, 8. Mai 2026

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