Grundsteuer bleibt für 2023 gleich

von Redaktion

Kolbermoor – Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2023 (zum Beispiel im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß Paragraf 25 Absatz 3 Grundsteuergesetz oder des Messbetrages) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie in 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 zu entrichten haben. Der Bescheid hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren wird vom Landkreis Rosenheim erlassen. Sofern kein neuer Bescheid ergangen ist, gilt die bisherige Festsetzung ebenfalls weiterhin. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Mitteilung kann man der Amtstafel neben dem Rathauseingang entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter www.kolbermoor.de nachgelesen werden.

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