Aus dem Bauausschuss

Gesetzgebung hinkt hinter aktueller Entwicklung her

von Redaktion

Kolbermoor – Mit einer Bauvoranfrage hat ein Kolbermoorer Bauwerber geklärt, ob er auf einem ehemaligen Lagerplatz an der Schlarbhofener Straße 3b eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bauen darf. Bürgermeister Peter Kloo (SPD) erklärte, dass der Gesetzgeber zwar gerade darüber diskutiere, ob angesichts der Energiekrise Freiflächen-PV-Anlagen grundsätzlich privilegiert werden sollten. Doch wie so oft hinkt die Gesetzgebung der aktuellen Entwicklung hinterher. Aktuell gilt nach Informationen des Kolbermoorer Bauamtes für den Bereich der Schlarbhofener Straße der Paragraf 35 des Baugesetzbuches. Demnach handelt es sich um einen Außenbereich, in dem es bislang nur für die Landwirtschaft Privilegierungen gibt. Auch wenn das betreffende Grundstück bereits versiegelt sei, und man der Landwirtschaft dadurch keine Flächen raube, könne die Stadt dem Projekt nicht zustimmen. Die Bauvoranfrage wurde folglich negativ beschieden (7:0). Um PV-Freiflächen-Anlagen ausweisen zu können, müsste der Flächennutzungsplan der Stadt überarbeitet werden. Nur so könnten Vorrangflächen für Energieprojekte ausgewiesen werden. Eine zeitaufwendige Aufgabe, die der Stadtrat nach den Worten des Bürgermeisters aber für das gesamte Stadtgebiet angehen sollte.

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