Kolbermoor – Ist es bewusster Umweltfrevel oder einfach nur Unwissenheit? Am Rande des Biotops „Tonwerkgelände“ in Kolbermoor nutzen Anrainer an der Filzenstraße landkreiseigene Grundstücke für ihre privaten Gärten. Jetzt will das Landratsamt durchgreifen und den Rückbau der
Bebauung einfordern.
Aus Tongrube wird ein wertvolles Biotop
Um das Biotop wurde vor Jahren intensiv gerungen, wie sich die Ortsgruppe des Bund Naturschutz Kolbermoor erinnert: „Als der industrielle Abbau von Lehm 1987 eingestellt wurde, wollte die Stadt Kolbermoor das Gebiet ursprünglich für Sportanlagen und einen Volksfestplatz nutzen“, erinnert sich Katharina Meidinger.
„Erst nach vielen Diskussionen und der Sammlung von mehr als 3500 Unterschriften für den Erhalt der Feuchtflächen erklärte sich der Landkreis dazu bereit, die Biotopflächen mit Zuschüssen aus dem Bayerischen Naturschutzfond anzukaufen“, schildert sie den Kampf um den Erhalt dieser wertvollen Flächen.
Das rund 25 Hektar große Areal wurde renaturiert. Heute ist es ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein „Paradies aus zweiter Hand“.
Seine besondere Bedeutung beschreibt Meidinger so: „Inzwischen halten die großen Flachwasserzonen Regenwasser zurück. Die Insel mit ihren Schilfrändern im westlichen Weiher ist zu einem ungestörten Rückzugsgebiet für seltene Vögel wie Teich- und Sumpfrohrsänger, Sumpfmeisen und Graureiher geworden.“ An den sonnigen Uferbereichen könne man im Sommer Libellen und Schmetterlinge, in der Dämmerung Fledermäuse beobachten.
Doch nicht alle scheinen zu wissen, dass ein Biotop gesetzlich geschützt und seine Zerstörung oder Beeinträchtigung verboten ist. So wurden jetzt illegale Nutzungen des „Tonwerkgeländes“ im Bereich der Filzenstraße 21 bis 23 angezeigt. Diese lassen sich auf den Luftbildern der Bayerischen Vermessungsverwaltung gut erkennen, die sowohl die Grundstücksgrenzen als auch die Ausdehnung des Biotops zeigen.
„Diese Grundstücksnutzungen im Bereich des Biotops sind uns bekannt“, erklärt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen: „Wir wissen auch, dass es weitere Fälle von unzulässiger Gartennutzung rund um das landkreiseigene Grundstück des Tonwerkweihers in Kolbermoor gibt.“
Wie diese konkret aussehen, haben Umweltschützer mit Fotos dokumentiert, die den OVB-Heimatzeitungen in Papierform vorliegen. Demnach wurden die Grünflächen des Landratsamtes beispielsweise zu privaten Gärten umgebaut, mit Spielgeräten, Schaukeln, Gartenhäusern und Kompostieranlagen bebaut.
Sie werden für private Sitzbereiche genutzt. Aushub und Kompost lagert außerhalb der privaten Grundstücksgrenzen auf den Flächen des Landkreises. Zudem beklagen die Umweltschützer, dass Streuobstwiesen zu Ziergärten umgewandelt und mit nicht einheimischen Pflanzen wie Thuja, Kirschlorbeer oder Bambus bepflanzt worden seien.
Nach ihren Hinweisen seien auch Flächen des Landkreises für die private Nutzung sogar eingefriedet worden. Auch Kirschbäume seien gepflanzt worden, obwohl Kolbermoor nach Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu den Schwerpunkt-Quarantänezonen des asiatischen Moschusbockkäfers gehört. Doch nicht nur das: Offenbar sollen auch große Bäume einfach zurückgeschnitten worden sein, obwohl sie sich auf dem Grund des Landratsamtes und möglicherweise sogar im Bereich des Biotops befanden.
All das scheint dem Landratsamt schon länger bekannt zu sein. „Bereits 2020 hat das Landratsamt versucht, die Gesamtthematik anzugehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und des direkt anschließenden Krieges gegen die Ukraine lagen die Prioritäten der Behörde allerdings zuletzt auf anderen Bereichen“, so Fischer.
Zahl der Fälle macht Gesamtkonzept nötig
Seit Ende vergangenen Jahres hat die Behörde das Tonwerkgelände wieder auf der Agenda. Doch so einfach scheint ein konsequentes Vorgehen gegen die unzulässigen Gartennutzungen nicht zu sein.
„Die Vielzahl an Überschreitungen von Grundstücksgrenzen durch private Eigentümer macht die Ausarbeitung eines Konzeptes notwendig“, erklärt Fischer. Daran arbeite das Amt derzeit. Mit dem Ziel „die genauen Grundstücksgrenzen vor Ort festzulegen, im Anschluss eine Nutzungsunterlassung auszusprechen und den Rückbau bis zu den eigenen privaten Grundstücksgrenzen einzufordern“, kündigt der Pressesprecher an.