Stadtrat hebt Bebauungsplan für Ganghoferstraße auf

von Redaktion

Kolbermoor – Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“ eingestellt und die Veränderungssperre außer Kraft gesetzt. Auf der östlichen Seite grenzt dieses Plangebiet an das Gelände des Tonwerkweihers. Wie Bürgermeister Peter Kloo erläuterte, betrifft der Bebauungsplan die Grundstücke entlang der Ganghoferstraße. Da diese bis auf eines alle bebaut sind und auch die Erschließung des Gebietes gesichert ist, sei kein Bebauungsplan mehr erforderlich. Für die Bürger bedeute das, dass mögliche Bauanfragen künftig auf Grundlage des P 34 des Baugesetzbuches bewertet werden. Das sei eine Erleichterung für Gebiete, in denen nur noch Nachverdichtung möglich wäre, denn im Innenbereich müssen sich Bauvorhaben lediglich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Umgebung einfügen. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes wird der östliche Bereich der Ganghoferstraße ab der Gebäudegrenze der bestehenden Häuser zum Außenbereich, in dem nur privilegierte Bauvorhaben erlaubt sind. Das, so erläuterte der Bürgermeister auf Nachfrage des Mangfall-Boten, sei aber keine Verschlechterung für die Bürger, denn: „Eine Bebauung auf der Ostseite in zweiter Reihe hin zum Außenbereich war nie vorgesehen.“

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