Neubaupläne ander Karolinenhöhe

von Redaktion

Kolbermoor – Ist es bauplanungsrechtlich vertretbar, an der Karolinenhöhe 19 ein Doppelhaus mit Garagen zu errichten? Mit dieser Bauvoranfrage beschäftigte sich jüngst der Kolbermoorer Bauausschuss. Nach dem Abriss des bestehenden Gebäudes soll hier ein Doppelhaus mit einer Grundfläche von zwölf mal zehn Metern und einer Wandhöhe von 6,40 Metern errichtet werden. Wie die Bauverwaltung erläuterte, befindet sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben füge sich nach Art und Maß in die Umgebung ein. Die Abstandsflächen werden eingehalten, die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben einstimmig zu – unter der Bedingung, dass die Anfahrbarkeit der Stellplätze im Bauantrag nachgewiesen wird. Gleich nebenan, an der Karolinenhöhe 17, erhielt ein weiteres Projekt die Zustimmung des Bauausschusses. Auch dafür mus das bestehende Wohnhaus mit Doppelgarage weichen. An seiner Stelle soll ein Einfamilienhaus mit größerer Grundfläche und Einliegerwohnung sowie eine Doppelgarage mit Flachdach entstehen. Auch hier sind nach Einschätzung der Bauverwaltung alle Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben. ka

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