Gibt es für„Gasthof zur Post“ eine Zukunft?

von Redaktion

Wie soll es mit dem einstigen Hotel „Gasthof zur Post“ in Mitterhart weitergehen? Der Kolbermoorer Bauausschuss verabschiedete mit einem Bebauungsplanentwurf dafür jetzt einen konkreten Rahmen für Wohnen und Arbeiten. Damit ist die Zukunft des Areals aber noch lange nicht klar.

Kolbermoor – Die Zukunft des einstigen Hotels „Gasthof zur Post“ an der Staatsstraße in Mitterhart beschäftigt Verwaltung, Bauausschuss und Stadtrat schon seit einigen Jahren. Eigentlich sollte die Gastronomie wiederbelebt werden. Doch diese Pläne sind schon seit 2019 vom Tisch.

In einem zweiten Anlauf 2021 sollte aus dem einstigen Hotel in Mitterhart ein Boardinghouse mit 53 Betten werden (wir berichteten). Das lehnte der Bauausschuss mit 1:5 Stimmen ab. Und so steht das Gebäude leer, wird der Bereich aktuell vor allem als Parkplatz genutzt.

Ansprechende
Gestaltung ist Ziel

Der Wunsch nach einem optisch ansprechenden Eintrittspunkt in die Stadt soll nun durch einen Bebauungsplan festgeschrieben werden. „Grundlage ist der Flächennutzungsplan der Stadt, der den 0,7 Hektar großen Planungsbereich als gemischte Baufläche, Verkehrsfläche und Grünfläche darstellt“, erläutert Alexander Lemke-Glashauser von der Kolbermoorer Bauverwaltung.

Nach dem B-Plan-Entwurf des Architekturbüros Wüstinger-Rickert sollen die Grundstücke für Wohnen und Gewerbe dienen. Hierfür sieht der zukünftige Bebauungsplan ein Baufenster mit einer überbaubaren Grundfläche von 900 Quadratmetern vor.

Der Baumbestand, der sich westlich des Bestandsgebäudes befindet, bleibt unangetastet. Im südlichen Bereich des Gehölzes sieht der Bauleitplan ein weiteres Baufenster für Nebenanlagen wie beispielsweise Garagen vor. „Eine andere oder weitere Nutzung kommt hier künftig nicht mehr in Betracht“, macht Lemke-Glashauser klar.

Keine aktuellen Pläne
des Besitzers bekannt

Aus der künftigen Nutzung des Areals, zu der der Stadtverwaltung noch keine aktuellen Pläne des Grundstücksbesitzers vorliegen, ergibt sich die Anzahl der erforderlichen Parkplätze. Diese können auf dem Baugrundstück oder auch in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.

Die wegemäßige Erschließung des Gebietes bleibt unverändert. Sie erfolgt auch in Zukunft von der Staatsstraße (St 2078) über die vorhandenen Ein- und Ausfahrten an Gehrerstraße oder Schäfersiedlung. Damit der Verkehr auf der Staatsstraße sowie den Geh- und Radwegen durch eine mögliche Bebauung nicht eingeschränkt wird, wurden Anbauverbotszonen (Abstand 15 Meter) im Bebauungsplan festgesetzt.

Satzungsbeschluss
noch im Frühjahr

Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich vom Bebauungsplanentwurf ein Bild zu machen und mit Anregungen am Verfahren zu beteiligen.

Mit einem einstimmigen Beschluss befürwortete der Bauausschuss den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes „Gehrerstraße Nord“. Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, also die öffentliche Auslegung, soll noch im Februar durchgeführt werden. „Bereits in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gab es keinerlei Anmerkungen von Bürgern“, informiert die Bauverwaltung.

Sofern vonseiten der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine gravierenden Änderungen zum Bauleitplanverfahren mehr vorgebracht werden, könnte der entsprechende Satzungsbeschluss noch im Frühjahr gefasst werden. Dadurch erhält der B-Plan „Gehrerstraße Nord“ dann seine Rechtsverbindlichkeit.

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