Kolbermoor – Gute Nachrichten gibt es für einen Bauherren in der Ganghoferstraße. Er hatte eine Bauvoranfrage gestellt, um zu erfahren, ob er ein 22 Meter langes und sieben Meter breites Doppelhaus errichten kann. Da sich sein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der zu überbauenden Fläche in die Umgebung einfüge, wurde es von der Bauverwaltung als genehmigungsfähig eingestuft. Der Bauausschuss gab den Plänen im Vorbescheid daher auch das gemeindliche Einvernehmen. ka