Kolbermoor – 771 Wohnungen sind in den vergangenen sieben Jahren in Kolbermoor entstanden – darunter 601 in Mehrfamilien-, 63 in Einfamilienhäusern, 67 in Doppel- und 40 in Zweifamilienhäusern. Auch wenn die Bevölkerung in dieser Zeit nur um 405 Personen auf 19694 gewachsen ist.
„Invalidenbau“ –
Abriss steht bevor
Die Wohnungen reichen nicht aus. Allein auf der Warteliste für kommunalen Wohnraum stehen 400 Familien. 380 städtische Wohnungen gibt es. Alle sind belegt. Neue entstehen erst in einigen Jahren. Aktuellstes kommunales Projekt ist die Untere Mangfallstraße 11. Der sogenannte „Invalidenbau“ wurde inzwischen „entmietet“. Noch im Frühjahr soll das Gebäude abgerissen werden.
Hier ist ein Mehrfamilienhaus mit 25 bis 30 Wohneinheiten geplant. Doch kann sich die Stadt das überhaupt noch leisten? Nach der aktuellen Studie „Bauen und Wohnen in der Krise“ des Pestel-Instituts (Hannover) und des schleswig-holsteinischen Bauforschungsinstituts ARGE (Kiel) kostet der Neubau einer Mietwohnung heute etwa 4000 Euro pro Quadratmeter. Kosten darf der Quadratmeter im neuen „Invalidenbau“ künftig aber nur neun bis zehn Euro, denn die Wohnungen sind für Menschen gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben.
„Wir wollen das kommunale Wohnbauförderprogramm nutzen und rechnen mit einer Investition von fünf bis sechs Millionen Euro“, blickt Bürgermeister Peter Kloo voraus.
Er könnte sich ein Gebäude in Holzbauweise vorstellen. Doch das werde letztlich ein Architektenwettbewerb ergeben. Dass Wohnen auch näher ans Gewerbe rücken muss, war eine der Zukunftsvisionen der „Leerstandskonferenz“ von Kolbermoor. Doch die Gesetzgebung hinkt Ideen und Bedarf hinterher. Noch existieren für Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiete klare Definitionen. Auch im geplanten Gewerbegebiet in der Schwaig sollen am Übergang zum bestehenden Wohngebiet eigentlich mehrere Gebäude über das Wohnbauförderprogramm errichtet werden. „Doch an Wendelstein- und Brünnsteinstraße gibt es jetzt schon ein Spannungsfeld zwischen Wohnen und Gewerbe“, sagt Kloo.
Das Beispiel einer Betriebsleiterwohnung an der Werkstraße zeigt auch, wie schwer neue Visionen auf Grundlage geltender Regeln aus Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung umzusetzen sind, denn: „Individuelle Vereinbarungen, die ein Nebeneinander von Wohn- und Gewerbeinteressenten regeln und die Entwicklung beider Seiten ermöglichen, sieht das Baugesetzbuch nicht vor“, macht Peter Kloo die Kluft zwischen Gesetz, Vernunft und Wunsch klar.
Bei der Reaktivierung leer stehender Gebäude für Wohnungen sind der Stadt nach Paragraf 14 des Grundgesetzes bislang die Hände gebunden. „Auch in Kolbermoor gibt es Eigentümer, die ihre Häuser an wunderschönen städtischen Plätzen verfallen lassen“, bedauert der Bürgermeister.
Die Stadt habe bislang keine Handhabe, dagegen vorzugehen. „Im Bayerischen Gemeindetag wurde schon über die Möglichkeit der Enteignung von Eigentümern diskutiert“, informiert Kloo über Gedankenspiele, um Lösungen für die Wohnungsnot oder auch den Bau von Radwegen zu finden.
Große Sorge um verfallenden Bestand
Viel mehr Sorge aber bereiten dem Kolbermoorer Bürgermeister Häuser, die verfallen und trotzdem vermietet werden. „Wir haben hier Eigentümer, die Wohnungen ohne Heizung und mit Schimmelbefall oder alte Hotelzimmer menschenverachtend und zu hohen Preisen an Flüchtlinge oder Gastarbeiter vermieten“, informiert er und ist empört, denn: „Wir müssen zusehen und können nichts machen.“