Kolbermoor – Auch dem Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB) werden immer wieder Fälle von unlauteren Vermietungen oder Mietwucher bekannt. Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert erklärt im Interview mit den OVB-Heimatzeitungen, wie sich Mieter davor schützen können, unangemessen hohe Mieten zu zahlen.
Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Hausbesitzer die ausweglose Lage von Flüchtlingen und Gastarbeitern ausnutzen, um minderwertige Wohnungen zu vermieten?
Diese Fälle gibt es immer wieder. Je größer der Druck auf den Wohnungsmarkt ist, desto leichter wird es für unseriöse Vermieter, minderwertigen Wohnraum zu vermieten. Leichte Beute für sie sind dann leider oft Menschen, die sich nicht wehren können, weil sie sich in unserem Land nicht auskennen, die Sprache nicht richtig verstehen und auch nicht wissen, welche Hilfen es gibt. Da sie sich nicht an uns wenden, bleibt die Zahl der Betroffenen im Dunkeln.
Wie kann Betroffenen geholfen werden?
Wichtig wäre, dass sie sich vor Bezug der Wohnung beraten lassen, um gewappnet zu sein. Denn wenn die Mängel schon bei der Übergabe bestehen, und der Mieter keine Nachbesserungen fordert, nimmt er die Wohnung so an. Treten die Mängel später auf, kann man vom Mietminderungsrecht Gebrauch machen. Einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel gibt es dann auch.
Wie kann man sich bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt als Mieter noch vor überteuerten Preisen oder Mietwucher schützen?
Für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, und dazu gehört Kolbermoor, gilt bis 2025 eine Mietpreisbremse. Dort kann sich der Mieter am Mietspiegel der Stadt orientieren. Der ortsübliche Mietpreis dürfte in Kolbermoor je nach Wohnung bei etwa 11 bis 14 Euro liegen. Werden Mieten aufgerufen, die diesen um zehn Prozent übersteigen, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen und wenn keine Ausnahme gilt, die zu viel gezahlte Mieter für die letzten 30 Monate zurückverlangen. Das gilt auch bei Mietwucher, wenn der Vermieter 20 Prozent zu viel verlangt und eine Zwangslage ausgenutzt hat. Allerdings muss in jedem Fall der Mieter aktiv werden, seine Forderungen stellen, beweisen und notfalls auch ein klagen.
Geht das auch, wenn man einen Mietvertrag mit der überhöhten Miete unterschrieben hat?
Ja, auch dann kann man jederzeit die Mietpreisbremse ziehen.
Können Kommunen Ihrer Meinung nach auf Mietspekulanten Einfluss nehmen?
Bei der Vergabe von Bauland oder der Ausweisung von Baugebieten können sie das über städtebauliche Verträge durchaus. Bei Bestandsgebäuden ist das schwer. Dafür bräuchten wir vom Bund einen bundesweiten Mietenstopp und gegen minderwertige Wohnungen vom Land dringend ein „Wohnraumaufsichtsgesetz“. Aber eine Kommune kann auch eine kostenlose Mietrechtsberatung anbieten oder Betroffene an die örtlichen Mietervereine verweisen, um ihre Bürger aufzuklären.
Wird Ihrer Meinung nach eine Enteignung von Eigentümern möglich werden, die ihre Häuser leer stehen lassen und nicht sanieren, um den vorhandenen Wohnraum nutzbar zu machen?
Ich glaube nicht, dass wir das noch erleben. Eigentum ist durch das Grundgesetz geschützt. Enteignungen gibt es in Deutschland bislang nur für den Bau von Straßen oder Bahntrassen, nicht aber für den Wohnungsbau.
Interview: Kathrin Gerlach