Kolbermoor – „Die Stadt hat für die Überlassung von Vermögensgegenständen ein angemessenes Entgelt zu verlangen“, lautet eine Kritik aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnun-gen für 2017 bis 2020. „Die Verwaltung hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem die Mieten erhöht werden, aber trotzdem unter dem ortsüblichen Niveau liegen“, informierte Bürgermeister Peter Kloo. Demnach sollen in der Carl-Jordan-Straße 1 bis 1b und 3b bis 3e die Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen ab 1. Juli um jeweils acht Prozent angehoben werden. In der Von-Bippen-Straße 3 bis 6 und Am Moorgarten 8 bis 11 verteuert sich die Miete – abhängig von der Höhe der jetzigen Miete – um fünf bis acht Prozent. Bei Neuvermietung soll der Mietpreis von derzeit 6,99 Euro pro Quadratmeter auf 7,20 Euro plus Nebenkosten festgelegt werden.
Die Pachten für Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung sind nach Informationen der Verwaltung „unterdurchschnittlich“. So zahle ein Landwirt beispielsweise für ein Grundstück von 13000 Quadratmetern eine Pacht von 175 Euro pro Jahr. Ab 1. Juli sollen die Pachten innerhalb der nächsten fünf Jahre stufenweise um zehn Prozent pro Jahr angehoben werden. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu. ka